Im Übrigen hat die Finanzministerin nach eigenen Angaben prüfen lassen, wie im Falle einer Gewerbesteuerrückzahlung im Sinne einer möglichen Unterstützung zu verfahren wäre. Sitzmann schreibt: „In vergleichbaren Fällen wurde es im Rahmen der Rechtsaufsicht für vertretbar gehalten, ein zu erwartendes Defizit übergangsweise – bis zum Eintritt der Finanzausgleichswirkungen – mit Kassenkrediten zu finanzieren.“ Ob dies im Falle Grenzach-Wyhlen dereinst überhaupt erforderlich werde, „bleibt abzuwarten“.
Stickelberger ist so nicht ganz zufrieden
Ziemlich ernüchternd fällt daher das Fazit von Rainer Stickelberger aus: „Die Antwort ist nur teilweise befriedigend. Wenn es zum Schwur kommt und die Gemeinde die Gewerbesteuerrückzahlung auf einen Schlag leisten müsste, erwarte ich eine konkrete Unterstützung durch das Land.“
Ein in der Doppelgemeinde ansässiges Großunternehmen hat seine Gewerbesteuerschulden bezahlt, die Rechtmäßigkeit, hier Gewerbesteuern zu entrichten, jedoch angefochten. Diese Anfechtung ist seit Jahren Gegenstand eines Klärungsverfahrens zwischen der Schweiz, den USA und der Bundesrepublik Deutschlandd. Die Kommune ist an diesem Verfahren jedoch nicht beteiligt. Daher hat sie kein Recht auf Auskunft über den Stand der Verhandlungen. Trotzdem ist sie verpflichtet, die gezahlten Gewerbesteuern dem Unternehmen gegebenenfalls direkt zurückzuerstatten – zuzüglich der bisher aufgelaufenen Zinsen in Höhe von sechs Prozent pro Jahr. Das Verfahren zieht sich bereits über viele Jahre hin.