Grenzach-Wyhlen Ein klares „Jein“ für Zimmermann

Die Oberbadische

BASF-Areal: Gemeinde Grenzach-Wyhlen kann Ansiedlung bauplanungsrechtlich nicht verhindern

Von Tim Nagengast

Der Gütersloher Sondermüllentsorger Zimmermann kann sich auf dem Areal der BASF zwar ansiedeln – allerdings nicht am bisher geplanten Standort. Dies ist ein Ergebnis des Offenlagebeschlusses des Gemeinderates für den Bebauungsplanentwurf „Rheinvorland West“ vom Dienstagabend.

Grenzach-Wyhlen. Auf bauplanungsrechtlicher Ebene zumindest sei Zimmermann nicht zu verhindern, sagte der Stuttgarter Rechtsanwalt Hans-Jörg Birk im Gemeinderat. Tatsache sei: Der Kern des BASF-Areals sei und bleibe aktiv industriell genutzt. Da der Bebauungsplanentwurf aber eine Gliederung des Areals in jenen industriellen Kern sowie abgestufte Teilflächen mit Gewerbe und Industrie (je nachdem eingeschränkt oder nicht eingeschränkt) vorsieht, seien die Detailfragen der Nutzung nun auf der Ebene des immissionsschutzrechtlichen Verfahrens zu klären.

Laut Birk bedeutet dies: Zimmermann kann sich räumlich am geplanten Platz nicht ansiedeln. Wollte der Sondermüllentsorger nun an anderer Stelle des BASF-Areals bauen, müsste er einen neuen Vertrag mit BASF abschließen, sagte Birk, „und dann begänne das wieder bei Null“. Konkreter wurde Birk diesbezüglich nicht.

Dass der Planentwurf das 33 Hektar große Gelände in verschiedene Nutzungsbereiche abstuft, ist vor allem angrenzenden Bebauungsplangebieten sowie den Störfallradien geschuldet. Teilweise gibt es Wohnbebauung in unmittelbarer Nähe – ein klarer Schutzgrund.

Doch noch ist der Bebauungsplan für das „Rheinvorland West“ nicht eingetütet. Beschlossen wurde die Offenlage des Entwurfs. Bis Ende April 2016 will beziehungsweise muss die Gemeinde Grenzach-Wyhlen aber den Plan als Satzung beschließen, da dann die vor drei Jahren verhängte und seither verlängerte Veränderungssperre ausläuft. Gegen diese hatten sowohl Zimmermann als auch BASF geklagt. Eine weitere Verlängerung derselben sei nur in ganz speziellen Ausnahmen möglich, die außerhalb des Wirkungsbereichs der Gemeinde lägen, sagte Birk im Gemeinderat.

Wie Planer Gerd Baldauf (Stuttgart) klarstellte, würde die von der „BI Zukunftsforum“ geforderte Verhinderung einer Ansiedlung des Sondermüllentsorgers einem Normenkontrollverfahren nicht standhalten.

Was den Bebauungsplanentwurf betrifft, orientiert man sich in markanten Teilen am in der ersten Jahreshälfte vorgestellten Entwurf. Dieser enthält unter anderem eine Grünstreifen-Fußwegverbindung vom Grenzacher Ortskern hinab zum Rhein plus Grün am Rheinufer. Ansonsten ist die konkrete Wegeführung noch offen. Die Erschließung der großen überbaubaren Flächen soll sich am vorhandenen Tunnelsystem orientieren; die Höhe der Gebäude wiederum in etwa an der jeweiligen Bestandsbebauung.

Wie Frank Dröscher vom gleichnamigen Tübinger Ingenieurbüro darlegte, soll für die bestehenden und aktiv genutzten Anlagen der BASF Bestandsschutz gelten. Auch wenn sie in Planbereiche hineinragen, die eigentlich als Gewerbe- respektive eingeschränktes Industriegebiet definiert werden sollen. Dies sehe dort jedoch keine „neuen, eigenständigen Anlagen“ vor. Neue Industrie werde nur im industriellen Kernbereich erlaubt – auch Störfallbetriebe. Dies schließe jedoch aus, dass sich ein Betrieb wie Zimmermann im Gewerbe- oder eingeschränkten Gewerbegebiet ansiedeln könne, da er nicht „bestandserhaltend für den Bestandsbetrieb“ (BASF) sei.

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