Grenzach-Wyhlen Einhausen oder ausheben?

Die Oberbadische
Mit einem Informationsstand wies der BUND auf die Belastung in der Keßlergrube hin. Foto: Rolf Reißmann Foto: Die Oberbadische

Grenzach-Wyhlen (rr). Die Frage um die Zukunft des BASF-Teils der Keßlergrube

Grenzach-Wyhlen (rr). Die Frage um die Zukunft des BASF-Teils der Keßlergrube steht seit gestern wieder mitten in der Öffentlichkeit. Das Verwaltungsgericht Freiburg führte im Grenzacher „Haus der Begegnung die Verhandlung zur Klage der Gemeinde. Bereits im Jahr 2014, als das Landratsamt die Einkapselung der Altlasten durch die BASF bewilligte, legte die Gemeinde beim Regierungspräsidium Widerspruch ein, dieser wurde aber 2017 abgewiesen.

Daraufhin reichte Grenzach-Wyhlen gemeinsam mit Riehen und Muttenz als mitbetroffenen Nachbarorten sowie mit dem BUND und der Baugenossenschaft Grenzach Klage ein. Dem Gericht lagen mit der Klage der Gemeinde und der Erwiderung der BASF sehr umfangreiche Schriftsätze vor, die im Vorfeld bereits gesichtet wurden

Sich daraus ergebende Fragen erörterten die Richter nun gestern mit den beiden Seiten. Dabei wurden sowohl die Klageberechtigungen als auch zahlreiche Einzelheiten zu den sachlichen Postionen beider Seiten besprochen. Mit rund 80 Personen war die Öffentlichkeit stark vertreten, sie verfolgte aufmerksam die zum Teil sehr detaillierte und juristisch spezifische Beratung.

Weitere Informationen: Wir berichten morgen ausführlich.

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