Die von BASF geplante bloße Einkapselung des Giftmülls mit „hydraulischer Sicherung“ – als Lösung für 50 Jahre – im Zuflussgebiet der Grundwasserversorgung des Kantons Basel-Stadt sei „kritisch und gegenüber unseren Nachfolgenerationen unverantwortlich“, heißt es in einer Stellungnahme der EVP. Nach Schweizer Recht wäre diese Form der Behandlung einer solchen Altlast unzulässig. Stattdessen käme nur eine vollständige Sanierung, ein Aushub der Grube, in Frage, schreibt die Partei. Die EVP Riehen/Bettingen fordert den Gemeinderat Riehen deshalb „dringend“ auf, am Widerspruch festzuhalten, „nicht zuletzt auch aus Solidarität mit seiner Nachbargemeinde“, heißt es abschließend.
Die Schweizer Gemeinden Riehen und Muttenz hatten im Schulterschluss mit Grenzach-Wyhlen sowie einigen Verbänden Widerspruch gegen den angeordneten Sofortvollzug der Einkapselung respektive Umspundung von Perimeter II der Keßlergrube eingelegt.