Hochrhein. Es handelt sich dabei um die drei Abschnitte Basel Badischer Bahnhof – Staatsgrenze zu Grenzach-Wyhlen, Waldshut – Koblenz/Aargau und Grenzbahnhof Erzingen. Im nächsten Schritt sichtet das BAV die Unterlagen und startet anschließend das erforderliche Auflageverfahren. Hierbei werden die Unterlagen in den Kommunen 30 Tage lang aufgelegt, wie die Deutsche Bahn mitteilt. Gemeinden, gegebenenfalls betroffene Privatpersonen und beschwerdeberechtigte Organisationen können in dieser Zeit Einsprache erheben. Parallel dazu erfolgt die Konsultation bei den Kantonen und den zuständigen Fachämtern des Bundes.
Am 4. Dezember 2020 hatte die Deutsche Bahn (DB) bereits die Planrechtsunterlagen für die Streckenabschnitte auf deutschem Gebiet beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA) in Karlsruhe eingereicht. Die Planunterlagen lagen in den Kommunen vor Ort zur Einsicht aus. Träger öffentlicher Belange sowie betroffene Privatpersonen konnten ihre Stellungnahmen und Einwände beim Regierungspräsidium Freiburg einreichen.