Ausnahmen gibt es auch bei durch 25 teilbaren Jubiläen. Auch dann will die Gemeinde dem jeweiligen Verein nur die Nebenkosten für die Hallennutzung in Rechnung stellen.
Öffnung für Auswärtige
Die in Grenzach-Wyhlen bisher gängige Praxis, kommunale Säle und Hallen nicht an Auswärtige zu vermieten, soll geändert werden. Neu wird unterschieden zwischen internen und öffentlichen Veranstaltungen örtlicher Vereine, zwischen Veranstaltungen von Privatpersonen und Auswärtigen sowie Anlässen rein kommerzieller Art. Hierfür unterscheiden sich die Gebührenhöhen teils beträchtlich.
Ein Beispiel: Während ein Verein aus Grenzach-Wyhlen künftig für die Nutzung des Hauses der Begegnung für eine interne Veranstaltung 300 Euro (ohne Nebenkosten) bezahlen soll, würden für einen kommerziellen Anbieter 1400 Euro fällig. Für die Hochrheinhalle sollen für vereinsinterne Anlässe künftig 500 Euro in Rechnung gestellt werden, ein kommerzieller Veranstalter müsste dafür das Fünffache hinlegen – jeweils zuzüglich möglicher Nebenkosten wie Reinigung, Küche, Auf- und Abbau, Bistrotische, Beamer und anderes.
Nicht vermietet werden sollen die Mensa der Bärenfelsschule und das Jugendhaus Wyhlen. Letzteres wegen Brandschutzproblemen, Erstere wegen der besonderen Reinigungsvorschriften für eine Schulmensa sowie der Vorgabe, dass die zugehörige Küche ausschließlich von Fachpersonal genutzt werden darf, wie Bürgermeister Benz darlegte.