Grenzach-Wyhlen Gebühren-Wildwuchs endet

Die Oberbadische
Ein kommerzieller Anbieter, der die Hochrheinhalle mieten will, muss dafür künftig 2500 Euro berappen, ein örtlicher Verein für eine interne Veranstaltung dagegen nur 500 Euro. Foto: Nagengast Foto: Die Oberbadische

Hauptausschuss: Neue Preise für Nutzung kommunaler Räume / Keine „Sonderregeln“

Die Gemeinde Grenzach-Wyhlen strukturiert die Gebührentabelle für die Nutzung kommunaler Hallen und Räumlichkeiten vollkommen neu. Erstmals seit 15 Jahren werden auch die Preise angehoben. Beendet wird zudem die jahrelange Praxis der „Sonderabsprachen“ und individuellen Regelungen.

Von Tim Nagengast

Grenzach-Wyhlen. Bürgermeister Tobias Benz geht es nicht nur um die Erzielung möglichst kostendeckender Nutzungsgebühren, sondern auch um Gerechtigkeit, wie er am Donnerstagabend im Hauptausschuss nicht müde wurde zu betonen. Die bisher ausgeübte Praxis, dass mancher Verein für die Nutzung ein und desselben Raumes weniger bezahle als ein anderer Verein, müsse endlich beendet werden, sagte er. Benz sprach in diesem Fall von teils vor vielen Jahren getroffenen „Sonderabsprachen“. Diese seien anderen gegenüber schlichtweg ungerecht. Eine Art Gewohnheitsrecht dürfe sich daraus nicht ableiten lassen, hielt der Rathauschef fest.

Das im Hauptausschuss präsentierte Zahlenwerk der Verwaltung sorgte am Ratstisch für eine intensive Debatte. Etliche Gremiumsmitglieder baten an verschiedenen Stellen um Nachträge, Klarstellungen und anderes, schließlich trugen sie die von der Verwaltung vorgelegte Tabelle samt Satzung aber mit. Detailfragen sollen dennoch geklärt werden. Das letzte Wort hat am kommenden Dienstag ohnehin der Gemeinderat, da das positive Votum des Hauptausschusses nur empfehlenden Charakter hat. Bürgermeister Benz will zudem die ARGE-Sitzung am kommenden Montag nutzen, um den Vereinsvertretern das neue Gebührenmodell vorzustellen.

Argumente der Verwaltung

Der Rathauschef wertet die Neustrukturierung und teils erhebliche Erhöhung der Nutzungsgebühren unter anderem als Beitrag zur Haushaltskonsolidierung. Viele Beträge seien einfach unzeitgemäß und – etwa bei den Reinigungskosten – sogar ein Verlustgeschäft für die Gemeinde. Die Zeit „historischer Besitzstände“ einzelner Nutzer (Vereine) sei im Sinne der Gleichberechtigung zu Ende. Zudem gehe es um eine Vereinfachung.

Regeln für Vereine

Benz will am Montag bei der ARGE für sein Gebührenmodell werben. Ein wichtiger Bestandteil ist, dass jeder örtliche Verein einmal jährlich eine kommunale Räumlichkeit kostenlos nutzen kann, sofern er für die jeweilige Veranstaltung keinen Eintritt erhebt. Generell fällt die Gebührenerhöhung für Vereine zudem geringer aus als für kommerziell ausgerichtete Hallenmieter – und zwar deutlich.

Ausnahmen gibt es auch bei durch 25 teilbaren Jubiläen. Auch dann will die Gemeinde dem jeweiligen Verein nur die Nebenkosten für die Hallennutzung in Rechnung stellen.

Öffnung für Auswärtige

Die in Grenzach-Wyhlen bisher gängige Praxis, kommunale Säle und Hallen nicht an Auswärtige zu vermieten, soll geändert werden. Neu wird unterschieden zwischen internen und öffentlichen Veranstaltungen örtlicher Vereine, zwischen Veranstaltungen von Privatpersonen und Auswärtigen sowie Anlässen rein kommerzieller Art. Hierfür unterscheiden sich die Gebührenhöhen teils beträchtlich.

Ein Beispiel: Während ein Verein aus Grenzach-Wyhlen künftig für die Nutzung des Hauses der Begegnung für eine interne Veranstaltung 300 Euro (ohne Nebenkosten) bezahlen soll, würden für einen kommerziellen Anbieter 1400 Euro fällig. Für die Hochrheinhalle sollen für vereinsinterne Anlässe künftig 500 Euro in Rechnung gestellt werden, ein kommerzieller Veranstalter müsste dafür das Fünffache hinlegen – jeweils zuzüglich möglicher Nebenkosten wie Reinigung, Küche, Auf- und Abbau, Bistrotische, Beamer und anderes.

Nicht vermietet werden sollen die Mensa der Bärenfelsschule und das Jugendhaus Wyhlen. Letzteres wegen Brandschutzproblemen, Erstere wegen der besonderen Reinigungsvorschriften für eine Schulmensa sowie der Vorgabe, dass die zugehörige Küche ausschließlich von Fachpersonal genutzt werden darf, wie Bürgermeister Benz darlegte.

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