Statt eines großen Gebäudes sind in der nördlichen Rheinstraße nun zwei Einfamilienhäuser in Planung. Der Bauherr beantragte für das noch zu bauende Objekt eine Garagenzufahrt über die private Grünfläche, was bei der Baurechtsbehörde auf Bedenken stieß. Carola Lambelet (Freie Wähler) merkte an, dass sich aus den Plänen eine sehr lange Zufahrt ergebe, da die drei Garagen am Grundstücksende positioniert seien. Ralf Blubacher (FDP) begrüßte zwar das Vorhaben, Stellflächen auf dem Privatgrundstück zu planen, schloss sich aber dem restlichen Gremium an, das einstimmig die Überbauung der Grünfläche ablehnte.
Erneut ging es im Ausschuss um die Befreiung von Einfriedungen in der Siedlung. Im Birkenweg beantragte der Eigentümer die Errichtung eines Geräteschuppens an der Grundstücksgrenze. Dies wurde von Seiten des Bauamts nicht empfohlen, da der 1,8 Meter hohe Kleinbau die Einfriedungshöhe von maximal 1,2 Meter deutlich übersteigen würde. Dieser Präzedenzfall sollte vermieden werden. Da an der Straße ein Lichtraumprofil von mindestens 30 Zentimetern einzuhalten sei, wäre zudem der Standort nicht genehmigungsfähig. Ein weiteres Veto kam von ED-Netze, da sowohl eine öffentliche Wasserleitung als auch ein Abwasserkanal über den Bereich des geplanten Schuppens liefen, welche weiterhin zugänglich bleiben müssten.
Radweg statt Straße