Grenzach-Wyhlen Gericht gewährt Räuber Strafrabatt

(dr)
Zwei Männer haben den Kioskladen im Grenzacher Bahnhof am 23. Juli überfallen. (Archivfoto) Foto: Tim Nagengast

Urteil: Haupttäter des Überfalls auf Grenzacher Bahnhofskiosk kommt nicht mit Bewährung davon.

Grenzach-Wyhlen - Das Jugendschöffengericht Lörrach hat einen 29 Jahre alten Mann aus Grenzach-Wyhlen des schweren Raubes und des versuchten schweren Raubes schuldig gesprochen. Das Strafmaß wurde auf zwei Jahre und vier Monate festgesetzt.

Der Mann und ein Kompagnon hatten am 23. Juli eine Spielothek und den Bahnhofskiosk in Grenzach überfallen. Die Tat bei der Spielothek war im Versuch steckengeblieben. Der 19 Jahre alte Mittäter war als Heranwachsender nach Jugendstrafrecht bereits zu einer Jugendstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt worden. Das Verfahren gegen den älteren Täter wurde abgetrennt, da der Angeklagte zunächst einen Täter-Opfer-Ausgleich herbeiführen wollte.

Bei dem Raubüberfall hatte der Angeklagte längere Zeit mit einer Schreckschusspistole auf den Kopf des Kioskinhabers gezielt. Aus der Kasse wurden 285 Euro geraubt.

„Das Gespräch hat geholfen, die Situation zu bereinigen“

Anfang dieser Woche haben sich der 29-Jährige und der überfallene Kioskbesitzer beim Rechtsbeistand des Geschädigten getroffen. Der ausgehandelte Vergleich sieht ein Schmerzensgeld von 2000 Euro für den Geschädigten und Übernahme der weiteren Kosten vor. „Das Gespräch hat geholfen, die Situation zu bereinigen“, sagte der Kioskbetreiber am Mittwoch vor Gericht.

Hatte der Staatsanwalt in der vorherigen Sitzung noch drei Jahre und acht Monate Freiheitsstrafe gefordert, reduzierte er jetzt – nach dem Täter-Opfer-Ausgleich – seinen Antrag auf drei Jahre. Sowohl der Rechtsvertreter des Kioskbetreibers als auch die Verteidigerin sprachen sich übereinstimmend für eine bewährungsfähige Strafe (bis zwei Jahren) aus.

Haftbefehl bleibt bestehen: jedoch außer Vollzug

„Es war eine brutale Tat. Sie haben die ganze Zeit die Waffe gegen den Kopf des Kioskinhabers gehalten.“ Der Vorsitzende Richter Martin Graf listete die Gründe für das Urteil auf. Es lautete auf zwei Jahre und vier Monate. „Aber auch wenn wir unter zwei Jahren geblieben wären, käme eine Bewährung wegen einer einschlägigen Vorstrafe nicht in Betracht“, führte der Richter aus. Eine verminderte Steuerungsfähigkeit wegen Drogenmissbrauchs sei ebenfalls nicht festzustellen gewesen. Der Haftbefehl bleibt bestehen. Er bleibt, wie schon zuvor, jedoch außer Vollzug.

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