Der Staatsanwalt betonte, dass die Beschäftigung der Rumänen illegal gewesen sei. Denn eigentlich habe es sich bei den selbstständigen „Gesellschaftern“ um abhängig Beschäftigte gehandelt. Er beantragte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt werden könne.
Die politische Lage
Der Verteidiger des Angeklagten nutzte die Gelegenheit und prangerte die politischen Verhältnisse und Rechtslagen der damaligen Zeit an. Man habe die EU zwar schnell vergrößern wollen, dann aber Angst vor der eigenen Courage bekommen. So wurden Bulgarien und Rumänien bereits Anfang 2007 in die Europäische Union aufgenommen, doch galt für Arbeitnehmer von dort noch weitere sieben Jahre lang keine volle Freizügigkeit. Nur aufgrund dieser politischen Situation sei sein Mandant zu der „Konstruktion“ mit den selbstständigen Gesellschaftern gekommen. Im Internet sei dieses Konstrukt übrigens offen diskutiert worden. Einen eigenen Strafantrag stellte der Verteidiger nicht.
Das Urteil
Wegen 71 Fällen von Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt verurteilte das Schöffengericht Lörrach unter Vorsitz von Dietrich Bezzel den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sieben Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt werden. Wegen der langen Verfahrensdauer gelten drei Monate davon als verbüßt. Ferner wird auf die Einziehung von Taterträgen verzichtet, weil die Sozialkassen eigene Leistungsbescheide erstellen werden.