Grenzach-Wyhlen Grenzacher ermordet Kleinbasler

Die Oberbadische

Heimatgeschichte: Fall aus dem Jahr 1545

Heimatgeschichtsforscher Erhard Richter hat einen interessanten Kriminalfall „ausgegraben“. Es geht dabei um einen Grenzacher, der einen Basler ermordete.

Grenzach-Wyhlen. Das aufsehenerregende Verbrechen trug sich im Jahre 1545 zu und führte mehr als drei Jahre lang zu beträchtlichen internationalen Spannungen.

In einer zeitgenössischen Quelle wird der Fall so beschrieben: „Der Basler Bürger Werner Lützelmann ist im benachbarten Dorf Grenzach, das zum Amt Rötteln gehört, von einem Bauern, dem er nicht die geringste Ursache oder Veranlassung zum Mord gegeben hatte, ohne sein Verschulden getötet worden; dieser Bauer war beinahe rasend und sagte immer wieder: Ich ruhe nicht, bis ich in dieser Nacht einen Basler umgebracht habe.“

Mord ereignet sich in Grenzacher Wirtshaus

Diese Mordtat hat beträchtliches Aufsehen erregt, denn im Basler Staatsarchiv existieren darüber viele Akten. Beim Ermordeten handelte es sich um den Basler Bürger und Metzger Hans Werner Lützelmann, während der aus Grenzach stammende Mörder Hans Dytzenbach oder Ditzenbacher hieß. Dieser scheint von sehr gewalttätiger Natur gewesen zu sein.

Die Ermordung Lützelmanns ereignete sich nachts in einem nicht näher bezeichneten Grenzacher Wirtshaus. Dabei scheint dieser ohne jegliche persönliche Schuld das Opfer des Mörders geworden zu sein. Ditzenbacher gab nämlich später an, dass er heimlich auf die Laube gestiegen sei, um den ersten Basler, den er treffe, niederzustechen. Als nun der im Gasthaus übernachtende Lützelmann „zu seiner Notdurft“ auf die Laube kam, wurde er von Ditzenbacher getötet.

Nach der Tat floh der Mörder nach Säckingen, um kirchliches Asyl zu suchen. Als ihm dieses gewährt wurde, erließ der Rat der Stadt Basel einen Steckbrief gegen den Flüchtigen, woraufhin dieser vom Rat und Schultheiß der Stadt Säckingen aus der kirchlichen Schaffnei herausgeholt wurde.

Die Basler entschuldigten sich danach höflich bei der Fürstäbtissin, dass dies ohne ihre Einwilligung, doch „unbeschadet der Freiheit Eurer Fürstlichen Gnaden und des Gotteshauses“ geschehen sei. Der Mordprozess wurde vor dem Säckinger Landgericht geführt und endete mit der Enthauptung Ditzenbachers.

Prozess verläuft ziemlich schwierig

Der Verlauf des Prozesses muss ziemlich schwierig gewesen ist. Dies hatte natürlich seinen Grund in der unerlaubten Festnahme des Mörders in einem kirchlichen Asyl. Wie aus einem Schreiben hervorgeht, gab sich nämlich die Fürstäbtissin von Säckingen mit der Entschuldigung des Basler Rats nicht zufrieden, sondern verklagte die Personen, welche Ditzenbacher aus der kirchlichen Freistatt herausgeholt hatten, bei der vorderösterreichischen Regierung zu Ensisheim. Obwohl daraufhin der Basler Rat der Fürstäbtissin nochmals zu bedenken gab, dass ein Mörder wie Ditzenbacher „keiner Freiheit fähig“ gewesen sei, zog sich der Streit noch einige Jahre hin. Um die Beziehungen zwischen dem Säckinger Stift und der Münsterstadt wieder besser zu gestalten, sandte der Basler Rat 1548 seinen Stadtschreiber nach Ensisheim, um dort für zwei verhaftete Säckinger Fürsprache einzulegen.

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