Wobei nicht jedes Grundstück dauerhaft benötigt wird. Manches Stück Land braucht der Bund nur während der Bauphase und gibt es dem Eigentümer respektive Pächter – eventuell samt Entschädigung beispielsweise für einen Ernteausfall – nach dem Ende der Arbeiten wieder zurück. Es gibt sogenannte Kaufflächen, temporäre Baustellenflächen und Naturschutzflächen. Letztere werden für dauerhafte Ausgleichsmaßnahmen benötigt.
Kein Thema mehr waren beim Infoabend am Donnerstag die – wie soll man sagen? – diplomatischen Verstimmungen und Fingerzeige zwischen Freiburg, Stuttgart und Gemeinde Grenzach-Wyhlen aufgrund der seit der Fertigstellung der einsam in der Landschaft stehenden „Soda“-Brücke (Überführung Südstraße) eingetretenen Bauverzögerungen.
Das Kriegsbeil ist begraben