Die Gefahrenquelle solle so schnell wie möglich behoben werden, heißt es in der Mitteilung weiter. Baumkletterer würden in der nächsten Woche bereits beginnen, die betroffenen Baumkronen zu prüfen und zu pflegen. Einzelne Bäume müssten eventuell sogar gefällt werden. „Die Pflegemaßnahmen werden sorgfältig durchgeführt und gewährleisten sowohl eine Sicherung des Bestandes als auch die Verkehrssicherungspflicht“, heißt es in der Pressemitteilung weiter. In diesem Zusammenhang weist Revierförsterin Theresa Faust darauf hin, dass viele exponierte Bäume – nicht nur auf dem Grenzacher Horn – im Verlauf der vergangenen Trockenjahren Schaden genommen hätten und dass das Betreten des Waldes grundsätzlich auf eigene Gefahr geschehe. Auch auf ausgeschilderten und stark frequentierten Wanderwegen habe der Waldbesucher mit herabfallenden Baumteilen und umstürzenden Bäumen, sprich: mit waldtypischen Gefahren, zu rechnen.
Jedoch hat der Waldbesitzer – dazu zählt auch die Doppelgemeinde – entlang von öffentlichen Verkehrswegen, Bahnlinien und bei Erholungseinrichtungen, wie etwa am Hornfelsen, eine besondere Verkehrssicherungspflicht. Im Zuge dieser besonderen Verkehrssicherungspflicht erfolge nun diese Sperrung, schreibt die Gemeinde. Der beliebte Ausflugsort werde nach Beseitigung der Schäden so schnell wie möglich wieder geöffnet.