Beide beschweren sich auch darüber, dass der Grundstücksbesitzer offenbar auch den im Besitz des Landes befindlichen Rheinuferweg als sein Eigentum betrachte. Neben den Rodungen versperrt seit geraumer Zeit ein massiver alter Brunnentrog den Hochrheinwanderweg, der an den Grundstücken des Schweizers vorbeiführt. Auch Passanten reklamierten, dass sie schon aufgefordert wurden, den Rheinuferbereich zu verlassen, der jedoch jedem öffentlich zugänglich ist.
Wie der stellvertretende Bauamtsleiter der Gemeinde Grenzach-Wyhlen, Rudolf Schartel, bestätigt, hat es im vergangenen Jahr bereits einen Vorort-Termin mit Vertretern des Regierungspräsidiums, der Unteren Naturschutzbehörde, der Gemeinde und dem schweizerischen Grundstücksbesitzer gegeben. Letzterer sei auch entsprechend instruiert worden, die ökologisch wertvolle Ufervegetation wieder herzustellen und die von ihm verursachten Schäden zu beseitigen. Da bis heute nichts geschehen ist, würden nun weitere rechtliche Schritte gegen den Verursacher eingeleitet.
Eine Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde des Landratsamts war kurzfristig nicht zu erhalten.