Grenzach-Wyhlen Illegale Rodung in der Salzlände

Die Oberbadische
Vorortbesichtigung: Werner Lämmlin vom Fischereiverein Grenzach-Wyhlen und das BUND/NABU-Vorstandsmitglied Boris Krause am Ufer des Hochrheinwanderwegs.       Foto: Vollmar Foto: Die Oberbadische

Naturschutz: Fischereiverein, BUND und Nabu erstatteten Anzeige

Grenzach-Wyhlen (mv). Schon lange wird die illegale Rodung von renaturierten Rheinuferbereichen in der Grenzacher Salzlände beklagt. Der Fischereiverein Grenzach-Wyhlen sowie die Ortsverbände von BUND und Nabu hatten bereits vor einem Jahr Anzeige bei der Unteren Naturschutzbehörde des Landratsamtes erstattet.

Doch bis heute erfolgte im betroffenen Bereich weder eine Neubepflanzung durch den Verursacher, einen schweizerischen Grundstücksbesitzer, der vor etwa zwei Jahren zwei Grundstücke am Rhein erwarb, noch eine Wiederherstellung und Bepflanzung der beschädigten Buhne im Uferbereich. Eine von den betroffenen Vereinen geforderte festzulegende Strafe wurde bis dato ebenfalls nicht ausgesprochen, ganz zu schweigen von der Planung und Begleitung der Wiederherstellungsmaßnahmen durch einen sachkundigen Landschaftsarchitekten.

Bei einem Vorort-Termin begutachteten nun noch einmal Werner Lämmlin vom Fischereiverein sowie Boris Krause von der BUND-Ortsgruppe die Zerstörung der von ihnen mitgestalteten naturnahen Umgestaltung der Uferzone und verlangten einmal mehr, dass nun endlich etwas geschehen müsse.

Beide bewerteten das Gesamtkonzept der ökologischen Aufwertung des Rheinufers durch die illegale Gesamtrodung der Uferbereiche als beschädigt und ökologisch entwertet. Darüber hinaus betonten sie, dass nicht etwa nur ein gering-wertiges Gewässer beeinträchtigt wurde, sondern massiv ökologisch aufgewertete Bereiche, die mit der Theodor-Heuss-Medaille auch offizielle Auszeichnungen erfahren hatten. Krause wies drauf hin, dass sich im gerodeten Uferbereich erst nach Jahren wieder typische Pflanzen sowie Tiere ansiedeln würden. Diese seien wichtig, um die Wasserlebewesen sowie die Tiere im Uferbereich zu schützen.

Dass man so lange von Seiten der Unteren Naturschutzbehörde nichts gehört habe, sei ein Schlag ins Gesicht für alle ehrenamtlich tätigen Naturschützer, so Lämmlin.

Beide beschweren sich auch darüber, dass der Grundstücksbesitzer offenbar auch den im Besitz des Landes befindlichen Rheinuferweg als sein Eigentum betrachte. Neben den Rodungen versperrt seit geraumer Zeit ein massiver alter Brunnentrog den Hochrheinwanderweg, der an den Grundstücken des Schweizers vorbeiführt. Auch Passanten reklamierten, dass sie schon aufgefordert wurden, den Rheinuferbereich zu verlassen, der jedoch jedem öffentlich zugänglich ist.

Wie der stellvertretende Bauamtsleiter der Gemeinde Grenzach-Wyhlen, Rudolf Schartel, bestätigt, hat es im vergangenen Jahr bereits einen Vorort-Termin mit Vertretern des Regierungspräsidiums, der Unteren Naturschutzbehörde, der Gemeinde und dem schweizerischen Grundstücksbesitzer gegeben. Letzterer sei auch entsprechend instruiert worden, die ökologisch wertvolle Ufervegetation wieder herzustellen und die von ihm verursachten Schäden zu beseitigen. Da bis heute nichts geschehen ist, würden nun weitere rechtliche Schritte gegen den Verursacher eingeleitet.

Eine Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde des Landratsamts war kurzfristig nicht zu erhalten.

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