Grenzach-Wyhlen Kein Zurückrechnen mehr

Tim Nagengast
In Grenzach-Wyhlen gilt seit einigen Jahren eine sozial gestaffelte Kindergartengebühren-Tabelle. Als Berechnungsgrundlage dient die Höhe des Familieneinkommens. Foto: Tim Nagengast

Kindergartengebühren: Aktuelles Einkommen als Berechnungsgrundlage

Grenzach-Wyhlen - Die Gemeinde Grenzach-Wyhlen will künftig das gegenwärtige Familien-Haushaltseinkommen zur Berechnung der sozial gestaffelten Kindergartengebühren heranziehen und nicht, wie bisher, das des Vorjahres. Grund ist unter anderem eine Flut von Neuberechnungsanträgen, weil etliche Familien aufgrund von Kurzarbeit weniger Geld verdienen.

Noch ist über das Thema nicht entschieden, jedoch empfiehlt der Hauptausschuss dem Gemeinderat, diesen Schritt zu gehen. Das Gemeindeparlament hat den Punkt am kommenden Dienstag auf der Tagesordnung. Auch rät der Hauptausschuss nach eingehender Debatte, die geplante, neue Berechnungsweise der Betreuungsgebühren nach einem Jahr auf den Prüfstand zu stellen.

Denn – so oder so – die Form, wie in Grenzach-Wyhlen die Kindergartengebühren berechnet werden, ist mit hohem Verwaltungsaufwand verbunden. Dies ist ein Nebeneffekt der vor einigen Jahren eingeführten sozialen Staffelung der Beitragshöhe. Diese richtet sich nach dem im Anspruch genommenen Betreuungsmodell, der Zahl der Kinder und dem Jahreseinkommen der Familien. Bisher dient als Berechnungsgrundlage für das laufende Kindergartenjahr stets der Einkommensnachweis aus dem Vorjahr. Etliche Eltern verdienen aufgrund von Kurzarbeit aber derzeit deutlich weniger Geld. Wie Sozialabteilungsleiterin Marlen Geheeb auf Anfrage von Ulrike Ebi-Kuhn im Hauptausschuss darlegte, sei mehr als ein Drittel der Eltern betroffen und könne bei den Kita-Betreuungsgebühren neu eingestuft werden. Geheeb: „Es gibt ja Rückerstattungen, aber die betroffenen Familien benötigen das Geld nun einmal jetzt!“

Bürgermeister Tobias Benz griff diesen Ball auf. Es gelte, bei den Gebühren „das reelle Einkommen in Echtzeit abzubilden“. Schon jetzt helfe man bei Härtefällen – etwa Arbeitslosigkeit – sofort und passe die Gebühren dann umgehend an, aber der bürokratische Aufwand sei sehr hoch.

Geht es nach dem Rathauschef, soll das aktuelle Elterneinkommen bereits ab September, wenn das neue Kindergartenjahr beginnt, als Grundlage für die Berechnung der Betreuungsbeiträge dienen. Zuvor gelte es, noch die externen Träger (Vereine und Kirchen) ins Boot zu holen. Entsprechende Gespräche führe die Verwaltung bereits.

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