Noch ist über das Thema nicht entschieden, jedoch empfiehlt der Hauptausschuss dem Gemeinderat, diesen Schritt zu gehen. Das Gemeindeparlament hat den Punkt am kommenden Dienstag auf der Tagesordnung. Auch rät der Hauptausschuss nach eingehender Debatte, die geplante, neue Berechnungsweise der Betreuungsgebühren nach einem Jahr auf den Prüfstand zu stellen.
Denn – so oder so – die Form, wie in Grenzach-Wyhlen die Kindergartengebühren berechnet werden, ist mit hohem Verwaltungsaufwand verbunden. Dies ist ein Nebeneffekt der vor einigen Jahren eingeführten sozialen Staffelung der Beitragshöhe. Diese richtet sich nach dem im Anspruch genommenen Betreuungsmodell, der Zahl der Kinder und dem Jahreseinkommen der Familien. Bisher dient als Berechnungsgrundlage für das laufende Kindergartenjahr stets der Einkommensnachweis aus dem Vorjahr. Etliche Eltern verdienen aufgrund von Kurzarbeit aber derzeit deutlich weniger Geld. Wie Sozialabteilungsleiterin Marlen Geheeb auf Anfrage von Ulrike Ebi-Kuhn im Hauptausschuss darlegte, sei mehr als ein Drittel der Eltern betroffen und könne bei den Kita-Betreuungsgebühren neu eingestuft werden. Geheeb: „Es gibt ja Rückerstattungen, aber die betroffenen Familien benötigen das Geld nun einmal jetzt!“