Grenzach-Wyhlen, Riehen und Muttenz hatten am 2. Dezember 2014 gegen die Verbindlichkeitserklärung des Sanierungsplans der Firma BASF für ihren Anteil der Keßlergrube Widerspruch eingelegt. Einer der Hauptkritikpunkte war dabei, dass die BASF das schadstoffhaltige Erdreich nicht komplett entfernen will, wie dies die Firma Roche für ihren Teil der Bodenaltlast macht, sondern durch Spundwände abdichten will.
Mit Entscheid vom 14. September 2017 hatte das Regierungspräsidium Freiburg den Widerspruch abgewiesen. Dagegen hatten die Gemeinden Grenzach-Wyhlen und Muttenz, die Baugenossenschaft, der BUND sowie die BI Zukunftsforum Klage beim Verwaltungsgericht Freiburg eingereicht. Ziel bleibe, BASF dazu zu veranlassen, die Keßlergrube vollständig zu dekontaminieren, sagten die Beschwerdeführer damals.