Grenzach-Wyhlen Kontrollpflicht besteht fort

Die Oberbadische

Asiatischer Laubholzbockkäfer: Behörde meldet keine weiteren Funde bei Grenzach

Während des intensiven „Monitorings“ seit Sommer 2015 in Grenzach sind bisher keine weiteren Funde des Asiatischen Laubholzbockkäfers mehr gemeldet worden. Trotzdem sind Garten-, Baum- und Grundbesitzer im Bereich der Überwachungszone in Grenzach weiterhin verpflichtet, Laubholz und Grünschnitt ganz genau in Augenschein zu nehmen.

Grenzach-Wyhlen. Das Landratsamt Lörrach hat dieser Tage seine am 16. November 2015 erlassene Allgemeinverfügung mit besonderen Auflagen zur Verbringung von Laubholz gelockert. Dasselbe gilt auch für die Behandlung von Abfällen aus Grünschnitten. Anfallender Grünschnitt darf somit wieder ganz regulär bei offensichtlicher Befallsfreiheit auch außerhalb der Überwachungszone entsorgt werden, teilt die Behörde mit.

Sofern keine neuen Funde des Schädlings gemeldet werden, bleibt jeder Besitzer von Laubbäumen in der Überwachungszone Grenzach vorerst bis zum 30. Juni 2019 verpflichtet, sein Laubholz auf einen Befall zu überprüfen. Auch lagerndes Laubholz, wie gefällte Bäume, grobes Schnittholz oder Brennholz, muss von den Besitzern kontrolliert werden. Diese Pflicht schließt Mieter, Gartenpächter, Hausverwalter und Landschaftsgärtner mit ein, betont das Landratsamt Lörrach.

Dabei ist vor allem auf lebende Käfer, große Bohrlöcher mit einem Durchmesser von mehr als einem Zentimeter im Stammholz und auf kleinere, ovale Löcher im Bereich von Astgabeln zu achten. Das Augenmerk sollte aber auch auf grobes Bohrmehl unterhalb der Löcher und beim bearbeiteten Holz auf fingerdicke Bohrgänge mit grobem Bohrmehl und auf das Vorhandensein von großen, beinlosen Larven gerichtet werden.

Bei Verdacht auf einen Befall mit dem Laubholzbockkäfer außerhalb des Waldes bittet das Landratsamt Lörrach, Fachbereich Landwirtschaft und Naturschutz, den Fund unverzüglich mitzuteilen (Tel. 07621/410-4402 und -4403, E-Mail: landwirtschaft@loerrach-landkreis.de). Käferfunde im Wald müssen an die Forstzentrale Schopfheim (Tel. 07621/410-4300, E-Mail: forstzentrale@loerrach-landkreis.de) gemeldet werden.

Hilfreich sind Fotos von befallenem Holz, Käfern oder Larven. Wenn möglich, sollten verdächtige Käfer und Larven gefangen und in einem Glas aufbewahrt werden, bis sie von Fachleuten bestimmt worden sind. Lebende Käfer können im Sommerhalbjahr von Mai bis Oktober auftreten, schreibt das Landratsamt in seiner Mitteilung.

Damit wird die Allgemeinverfügung des Landratsamts weiter gelockert, nachdem bereits Ende des Jahres 2016 die Häckselpflicht innerhalb des abgegrenzten Gebietes für Schnittholz aufgehoben und die zentrale Schnittgut-Sammelstelle am Heerweg in Grenzach aufgelöst worden war.

Umfrage

Bettina Stark-Watzinger

Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger hat sich für Zivilschutzübungen an Schulen ausgesprochen. Damit sollen Schüler besser auf den Kriegsfall, Pandemien und Naturkatastrophen vorbereitet werden. Was halten Sie davon?

Ergebnis anzeigen
loading