Grenzach-Wyhlen Landratsamt rudert plötzlich zurück

Die Oberbadische
Klipp und klar machen die Schilder der Gemeinde auf das Grillverbot im Forst von Grenzach-Wyhlen aufmerksam. Foto: Monika Vollmar Foto: Die Oberbadische

Grillverbot: Erst keine Bedenken, dann setzt ein Umdenken ein / Entsprechende Schilder werden aufgehängt

Darf in diesen Tagen im Grenzach-Wyhlener Forst überhaupt noch gegrillt werden? Erst hieß es „ja“, doch dann ruderten die Behörden zurück.

Grenzach-Wyhlen (mv). Grund für die Unsicherheit ist die seit mehreren Wochen andauernde Trockenheit und die daraus resultierende Waldbrandgefahr. Hinzu kommt die Meldung, dass in der grenznahen Schweiz wie im Kanton Aargau ein absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot im Freien ausgerufen wurde, weshalb vielerort das Feuerwerk am 1. August ausblieb. Dies gilt auch im Kanton Basel Land, während im Kanton Basel-Stadt ein absolutes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe gilt.

Nach Auskunft des Grenzach-Wyhlener Revierförster Markus Dischinger gelte auf der schweizerischen Seite bereits die „Waldbrandgefahrenstufe fünf“, was bedeutet, dass eine sehr große Gefahr eines Waldbrandes besteht. In der entsprechenden Beschreibung heißt es weiter, dass jederzeit Brände ausbrechen können und dass die Ausbreitungsgeschwindigkeit von Bränden über lange Zeit sehr hoch sein kann.

Erst ja – dann nein

„Im Grenzach-Wyhlener Forst darf noch gegrillt werden“ hieß es zunächst auf unsere Nachfrage. Doch dann ruderten die Verantwortlichen des Landratsamtes aber zurück. Wie Thomas Unke, Fachbereichsleiter Waldwirtschaft im Landratsamt Lörrach, zunächst noch bestätigte, darf auf der deutschen Gemarkung im gesamten Landkreis an den eigens eingerichteten Grillstellen im Wald noch gegrillt werden. Dies gelte auch für Grenzach-Wyhlen, wo es an der Zoll-Hütte, auf dem Hornfelsen und am Dängeligeist-Brunnen entsprechende Grillstellen gibt. Allerdings gelte auch für diese Grillstellen, dass die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Dazu zähle beispielsweise, dass noch lodernde Feuer nicht verlassen werden dürfen oder neben den offiziellen Grillstellen weitere Feuer zu entfachen und dergleichen mehr.

Ordnungsamt schreitet ein

Doch wenige Stunden nach unserer Anfrage ergab sich ein ganz anderes Bild: Aufgrund der Bedenken des Ordnungsamtes wurden Grillverbote für die Grenzach-Wyhlener Grillstellen im Wald erlassen (wir berichteten). Hintergrund für den so plötzlichen Sinneswandel war ganz offenbar ein Warnruf des Ordnungsamtsleiters der Gemeinde Grenzach-Wyhlen, Jürgen Käuflin.

Er bestätigte, dass er angefragt wurde, ob man zum Beispiel an der Hornfelsenhütte noch grillen dürfe. Daraufhin habe er auf die massive Trockenheit hingewiesen, weil in unmittelbarer Nähe zur Grillstelle am Hornfelsen auch der stark ausgetrocknete Buchswald von einem etwaigen Feuer betroffen sein könnte. Außerdem könne man nicht ausschließen, dass spielende und grillende Kinder mit brennenden Stöcken in die Nähe des Buchswaldes gelangen könnten und auf diese Weise Brände entstehen könnten. Die Verantwortlichen des Fachbereichs Waldwirtschaft des Landratsamtes hätten dann die Situation überdacht und ein Grillverbot für die Grillstellen in Grenzach-Wyhlener Forst erlassen. Dieses gelte ab sofort, betonte der Ordnungsamtsleiter. Entsprechende Verbotsschilder hat der Werkhof der Gemeinde bekanntlich vor Ort an den Grillstellen auf dem Hornfelsen, am Dängeligeist und an der Zollhütte angebracht.

Anderer Baumbestand

In Bezug auf Waldbrandszenarien andernorts betonte Thomas Unke, dass die Gefahren im Grenzach-Wyhlener Forst und im gesamten Landkreis nicht so hoch wie in der Schweiz einzuschätzen seien, dies hänge vor allem auch mit dem Baumbestand zusammen. Es seien keine großflächigen Kieferholzbestände vorhanden wie jenseits der Grenze. Aber gerade dort würden Brände viel Nahrung finden.

Unke betonte in diesem Zusammenhang, dass, soweit er sich erinnern könne, im Kreis Lörrach noch nie die „Waldbrandgefahrenstufe 5“ ausgerufen worden sei. Es habe hie und da zwar immer wieder mal kleinere Brände gegeben, diese seien aber ausnahmslos druch Unachtsamkeit der Menschen verursacht worden und konnten schnell gelöscht werden.

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