Irene Blaha vom BUND Grenzach-Wyhlen verweist auf die Generationengerechtigkeit: „Aktuell wird in der Diskussion zum Klimawandel über diesen Aspekt neu diskutiert. Vor diesem Hintergrund ist nicht nachvollziehbar, dass BASF keine nachhaltige Lösung anstrebt, sondern – vom Land genehmigt – über Teile der hochtoxischen Schadstoffe einfach einen Deckel stülpt, der nach unten offen ist. Damit wird die Beseitigung der Schadstoffe den nachfolgenden Generationen überlassen.“
Neusüß: „Notfalls bis vors Bundesverfassungsgericht“
Auch Rechtsanwalt Peter Neusüß, der das Verfahren bei der Kanzlei Sparwasser & Schmidt betreut, ist überzeugt: „Mit der Zulassung der Revision zeigt das Bundesverwaltungsgericht, dass dieses Verfahren über den Einzelfall hinaus Bedeutung hat. Damit bietet sich nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutzgesetz auch für den Bodenschutz und die Altlastensanierung die Chance, dass abermals ein oberstes Gericht dem in der Verfassung verankerten Nachhaltigkeitsgrundsatz die erforderliche rechtliche Schärfe verleiht und der Lastenverschiebung auf künftige Generationen Einhalt gebietet. Gelingt das in Leipzig nicht, müssen wir auch noch das Bundesverfassungsgericht bemühen.“
Rückblende
Das Gerichtsverfahren – nunmehr über drei Instanzen – war in Gang gesetzt worden, weil BASF die potenziellen Schadstoffe in ihrem Teil der Grube belassen und mit einer Einkapselung dauerhaft sichern will. Als das Landratsamt Lörrach dafür grünes Licht gab und auch andere zuständige Stellen die von BASF gewählte Sanierungsvariante als nachhaltig und genehmigungsfähig einstuften, regte sich Widerstand von vielen Seiten – darunter Kommunen in Deutschland und der Schweiz sowie verschiedene Verbände und Organisationen –, der in Klagen mündete.