Grenzach-Wyhlen Mammutbaum erneut gerettet

Heinz Vollmar
Die historische Villa mit dem Mammutbaum ist nun ein denkmalgeschütztes Ensemble. Fürs Fällen des Baumes braucht der Besitzer nun eine Genehmigung. Foto: Heinz Vollmar

Schon vor einigen Jahren sollte der Riese im Bertlingen in Grenzach-Wyhlen gefällt werden. Nun hat die Besitzerfamilie erneut einen Vorstoß gewagt, was Gemeinde und Landratsamt aber verhindern.

Der mehr als 100 Jahre alte Mammutbaum auf einem Privatgrundstück in der Straße Bertlingen in Grenzach darf nicht gefällt werden. Diese Entscheidung hat die Untere Denkmalschutzbehörde des Landratsamts Lörrach getroffen. Der Entscheidung voraus ging das Gerücht, dass die Eigentümerfamilie den Mammutbaum nun erneut fällen will. Denn schon vor fünf Jahren war das ein Thema in der Gemeinde, die sich für den Erhalt des Baumes eingesetzt hatte. Nachdem sich der Besitzer dann bereit erklärt hatte, den Baum zu erhalten, war das Thema erst einmal erledigt.

Baum als Gefahr

Doch nun hat der Sohn der Familie auf Anfrage unserer Zeitung am vergangenen Mittwoch bestätigt, dass der Mammutbaum am Donnerstagmorgen gefällt werden soll. Denn von ihm gehe eine tödliche Gefahr aus, wie sich beim letzten Schneefall vor zwei Wochen gezeigt habe. Eine Fällung sei daher unausweichlich. Wie Bürgermeister Tobias Benz in einer Stellungnahme mitteilt, habe auch die Gemeinde Kenntnis von der geplanten Fällung erhalten. Diese habe bereits vor etwa fünf Jahren angestanden, konnte aber nach Gesprächen zwischen Gemeinde und Eigentümer abgewendet werden, so der Bürgermeister.

Ensemble ein Denkmal

Deshalb habe die Gemeinde nun erneut das Gespräch mit dem Eigentümer gesucht mit der Bitte, den Baum zu erhalten. Als Begründung habe man angeführt, dass es sich beim Mammutbaum im Bertlingen um einen historischen Baum handle, der in gutem Zustand und ortsbildprägend sei. Der Eigentümer habe sich aber trotzdem fürs Fällen entschieden, weshalb die Gemeinde das Landratsamt kontaktiert habe, um Möglichkeiten zu prüfen, dies zu verhindern. Daraufhin habe das Landratsamt entschieden, dass die Villa mit dem Garten und dem Mammutbaum ein denkmalgeschütztes Ensemble bilde und der Eigentümer keine denkmalschutzrechtliche Genehmigung zum Fällen des Baumes habe.

Landratsamt hat das Fällen untersagt

So hat das Landratsamt noch vergangenen Mittwoch das Fällen untersagt. Der Eigentümer hat nun noch die Möglichkeit, eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung zu beantragen. Das Landratsamt bestätigt auf Anfrage, dass es fürs Beseitigen von Teilen eines Denkmals einer Genehmigung bedarf. Ob diese zu erteilen ist, könne ohne eine weitere Prüfung nicht festgestellt werden.

Erleichtert, dass der Mammutbaum vorerst nicht gefällt wird, zeigten sich auch Gemeinderäte auf Anfrage. Auch in der jüngsten nichtöffentlichen Sitzung des Technischen Ausschusses habe das Gremium nach Wegen gesucht, den Mammutbaum zu erhalten.

Baum als Wahrzeichen

Dass dieser Baum ein „Wahrzeichen“ in der Straße Bertlingen ist, erklären Passanten vor Ort. Einige erinnern sich noch an die Zeit, als der Erste Landesbeamte des Landkreises Lörrach die Villa bewohnte und das Areal mit dem Mammutbaum ein Blickfang war.

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