Kein Hinweis auf Suizid oder Fremdverschulden
Weder die kriminaltechnische Untersuchung noch die Erkenntnisse der Rechtsmedizin hätten Anhaltspunkte für ein Fremdverschulden oder einen Selbstmord ergeben, bekräftigt der Staatsanwalt. Die genaue Todesursache habe nicht ermittelt werden können. „Festgestellt werden konnten eine höhergradige, zentrale Verkalkung der Herzkranzschlagader und eine Verkalkung der Körperhauptschlagader, was für eine innere Todesursache spricht“, präzisiert Jahn. Die Staatsanwaltschaft ermittle daher gegen niemanden.
„Längere Liegezeiten von Leichnamen in Wohnungen sind nach den Erfahrungswerten des hier im Hause zuständigen Dezernenten keine absoluten Ausnahmefälle, Liegezeiten über mehrere Jahre seien jedoch sehr selten. Wie es hierzu im vorliegenden Fall kommen konnte, kann nur vermutet werden“, hält die Staatsanwaltschaft fest.