Was wie Wasser auf die Mühlen der BASF-Kritiker klingen mag, heißt aber nur wenig. Denn das Haus von Untersteller kommt auch zu dem Schluss, „dass ein Vollaushub durch die BASF wohl nur auf freiwilliger Basis erfolgen kann“. Diese Einschätzung wird mit dem Hinweis auf das Bundes-Bodenschutzgesetz gestützt, wonach „Aushub und Einkapselung als rechtlich gleichrangig einzustufen“ sind. Eine rechtliche Durchsetzung des Aushubs dürfte daher nur schwer möglich sein, so das Urteil des Umweltministeriums.
Auch auf das Argument, Roche würde ausheben, warum dann BASF nicht, geht das Untersteller-Schreiben ein: „Wenn sich Sanierungspflichtige wie die Firma Roche in direkter Nachbarschaft für einen Aushub entscheiden, ist das legitim, aber eine freiwillige Entscheidung, da mehr als die gesetzliche Erreichung des Sanierungsziels notwendigen Maßnahmen ergriffen werden“. Allerdings wird auch festgestellt, dass BASF sich nur „auf den rechtlich nötigen Mindeststandard einer Einkapselung“ zurückzieht.