Grenzach-Wyhlen Neue Steuersätze stehen fest

Rolf Rombach
Vor allem Eigentümer von freistehenden Einfamilienhäusern mit viel Umschwung sind die Leidtragenden der Steuerreform. Foto: Pixabay

Um Rechtssicherheit zu haben, erlässt der Gemeinderat Grenzach-Wyhlen eine Steuerhebesatz-Satzung. Die Grundsteuer nach neuem System steigt leicht auf 310 v. H. (Grundsteuer B) und 485 v. H. (Grundsteuer A). Die Gewerbesteuer wird nicht angehoben.

Die Reform der Grundsteuer bleibt ein ungeliebtes Thema für alle Beteiligten. Im Rahmen der jüngsten öffentlichen Gemeinderatssitzung musste dieser die Folgen der vom Land gewünschten Reform an die lokalen Gegebenheiten anpassen. „Ich verzichte auf eine erneute, allgemeine Ausführung zu dem Thema. Gleiches gilt für die verkorkste Reform auf Landesebene“, leitete Bürgermeister Tobias Benz den Tagesordnungspunkt ein.

Fakt sei, dass einzelne Bürger im Geschosswohnungsbau durch die Grundsteuerreform entlastet würden, während andere mit viel Garten um ihr Häuschen herum einen – teils massiven – Ausgleich dafür bezahlen müssten. Im Schnitt sollten die Gemeinden aber darauf achten, dass die Änderung neutral für den kommunalen Haushalt eingeführt werde, erläuterte Benz den politischen Willen dahinter. „Betroffene können ein Einzelwertgutachten beantragen. Das muss aber über das Finanzamt und den Gutachterausschuss laufen“, verwies er die Bürger im Härtefall an die zuständigen Instanzen.

Bürgerfrust: Weil dennoch mit vielen Fragen der Bevölkerung gerechnet wird, soll im Rathaus ein eigenes Infotelefon eingerichtet werden. Kämmerin Selina Sasse kündigte an, dass dem Grundsteuerbescheid ein erläuterndes Beiblatt beigefügt werde. Ferner erinnerte sie daran, dass – je nach Begründung des Widerspruchs – ganz unterschiedliche Stellen zuständig seien. „Ich möchte betonen: Weder ich noch meine Mitarbeiter haben diese Situation zu verschulden. Daher bitte ich um einen vernünftigen Umgangston“, appelliert sie an die Bürger, den Frust über die vom Land gewollte Grundsteuerreform nicht an den Gemeindemitarbeitern auszulassen.

Rechtssicherheit: Mithilfe einer Hebesatzsatzung werde die jährliche Behandlung des Themas im Rahmen der Haushaltsberatungen vermieden. Nur bei Änderung der Sätze müsste dies dann nochmals in den Gemeinderat. Die Empfehlung der Verwaltung von 300 bis zu 438 Prozent für die Grundsteuer A und 302 bis 306 Prozent für die Grundsteuer B führte wegen Inflationsbereinigung zu einer minimalen Erhöhung der Einnahmen im Vergleich zu den bisherigen Sätzen.

Stimmen der Fraktionen: In der Fraktionsrunde befürwortete Alexander Drechsle (Freie Wähler) die Anhebung: „Die Grundsteuer steigt nicht mit der Inflation. Wir würden gerne den zwei Prozent-Zuschlag mitnehmen.“ Annette Grether (Grüne) setzte sich ebenfalls für eine maßvolle Erhöhung ein, verbunden mit dem Anstieg der Gewerbesteuer auf den Hebesatz von 400 Prozent (statt 390). „Das Ei, das uns das Land gelegt hat, mutiert zu einem Überraschungsei“, kommentierte Ulrike Ebi-Kuhn (CDU) kurz und setzte sich für die empfohlenen Minimalsätze ein: „Wir wollen die Bürger nicht noch mehr quälen.“

Marianne Müller (SPD) begrüßte die Einführung einer eigenen Satzung und schloss sich den Empfehlungen der Freien Wähler für 485 Prozent Grundsteuer A und 400 Prozent Gewerbesteuer der Grünen an. Felix Düster (FDP) kritisierte, dass nur die Gewerbetreibenden in den Gewerbegebieten von der leichten Entlastung profitieren würden. „Die Anhebung der Gewerbesteuer ist daher nicht fair.“ Bürgermeister Tobias Benz betonte, dass finale Zahlen noch nicht vorlägen. Die Verwaltung empfehle angesichts der Haushaltslage aber diesen Sicherheitspuffer.

Ergebnis: Mit 14 Stimmen von AfD, Freien Wählern, Grünen, SPD und Bürgermeister Tobias Benz beschloss der Gemeinderat den Satz von 485 Prozent für die Grundsteuer A sowie 310 Prozent für die Grundsteuer B. Die Anhebung der Gewerbesteuer fand nur acht Stimmen (Grüne, SPD, Bürgermeister), weshalb diese bei 390 Prozent bleibt.

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