Fakt sei, dass einzelne Bürger im Geschosswohnungsbau durch die Grundsteuerreform entlastet würden, während andere mit viel Garten um ihr Häuschen herum einen – teils massiven – Ausgleich dafür bezahlen müssten. Im Schnitt sollten die Gemeinden aber darauf achten, dass die Änderung neutral für den kommunalen Haushalt eingeführt werde, erläuterte Benz den politischen Willen dahinter. „Betroffene können ein Einzelwertgutachten beantragen. Das muss aber über das Finanzamt und den Gutachterausschuss laufen“, verwies er die Bürger im Härtefall an die zuständigen Instanzen.
Bürgerfrust: Weil dennoch mit vielen Fragen der Bevölkerung gerechnet wird, soll im Rathaus ein eigenes Infotelefon eingerichtet werden. Kämmerin Selina Sasse kündigte an, dass dem Grundsteuerbescheid ein erläuterndes Beiblatt beigefügt werde. Ferner erinnerte sie daran, dass – je nach Begründung des Widerspruchs – ganz unterschiedliche Stellen zuständig seien. „Ich möchte betonen: Weder ich noch meine Mitarbeiter haben diese Situation zu verschulden. Daher bitte ich um einen vernünftigen Umgangston“, appelliert sie an die Bürger, den Frust über die vom Land gewollte Grundsteuerreform nicht an den Gemeindemitarbeitern auszulassen.