Grenzach-Wyhlen Nichts mehr mit offiziellem Anstrich

Die Oberbadische
Das Gemeindewappen von Grenzach-Wyhlen soll seinen offiziellen Charakter behalten. Zu sehen ist es zum Beispiel an kommunalen Verwaltungsgebäuden wie dem Rathaus in Wyhlen. Foto: Tim Nagengast Foto: Die Oberbadische

Wappensatzung: Nicht jeder soll das Symbol der Gemeinde Grenzach-Wyhlen verwenden dürfen

Die Gemeinde Grenzach-Wyhlen will eine Satzung erlassen, mit der die Verwendung des offiziellen Gemeindewappens und -logos ein für allemal klar und verbindlich geregelt werden soll. Der Hauptausschuss hat das Paragrafenwerk am Donnerstagabend mit ein paar Ergänzungen versehen und es dann bei einer Enthaltung (Alfred Klassen, CDU) gutgeheißen. Am Dienstag wird der Gemeinderat abschließend darüber befinden.

Von Tim Nagengast

Grenzach-Wyhlen. Das Thema Wappen kommt nicht von ungefähr aufs Tapet. Hintergrund ist, dass der CDU-Ortsverband das Gemeindesymbol im jüngsten Kommunalwahlkampfes auf einem Werbeprospekt verwendet hatte. In den Reihen der SPD hatte dies Unmut hervorgerufen. Interne Nachforschungen der Verwaltung ergaben schließlich, dass der damalige Bürgermeister Jörg Lutz vor 15 Jahren allen örtlichen Parteien gestattet hatte, das Wappen für Wahlkampfzwecke zu verwenden.

Lörracher Modell dient als Vorbild

Die Christdemokraten waren also im Recht, als sie im Frühjahr ihre Prospekte mit dem Zeichen der Kommune versahen. Alle anderen Parteien und Wählervereinigungen hätten das Symbol ebenfalls verwenden dürfen. Gleichwohl dauerte hinter den Kulissen die Diskussion über das Für und Wider beziehungsweise über eventuelle „Vorteile“ an, welche die Parteien aus dem „offiziellen Charakter“ des Wappenschildes ziehen könnten.

„Der Wahlkampf hat gezeigt, dass Klärungsbedarf besteht“, sagte Bürgermeister Tobias Benz im Hauptausschuss. Er schlug vor, sich inhaltlich an die Wappensatzung der Stadt Lörrach anzulehnen. Dort ist der Gebrauch des Stadtwappens für politische Zwecke nicht gestattet.

Diese Regelung gilt künftig auch in Grenzach-Wyhlen: für Wappen und Logo. Wer diese verwenden will, muss dafür einen Antrag bei der Gemeindeverwaltung stellen. Eine Genehmigung kann erteilt werden, wenn „primär ideelle, gemeinnützige oder wohltätige Zwecke sowie zur Förderung des bürgerschaftlichen und ehrenamtlichen Engagements erfolgen“, heißt es in der Satzung, die der Gemeinderat am Dienstag verabschieden soll.

Klare Regeln für alle

Auch sollte ein Bezug zu Grenzach-Wyhlen erkennbar sein, heißt es weiter. Ausgeschlossen wird ferner die Verwendung von abgewandelten Formen des Gemeindewappens und -logos (die „Welle“). Auf Wunsch des Hauptausschusses wurde auch noch ein Passus in die Satzung eingefügt, der die Wappennutzung „für politische Zwecke und Wahlkampfzwecke jeder Art“ explizit ausschließt.

Und was ist mit den Wappenscheiben, die manche Bürger im Fenster hängen haben – oder mit Grenzach-Wyhlen-Fahnen? Alles kein Problem, wie Benz auf Nachfrage von Karlheinz Quandt (FW) versicherte: „Es geht bloß darum, zu verhindern, dass sich jemand für seine Zwecke einen offiziellen Anstrich gibt.“

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