Grenzach-Wyhlen Nur „ein Hut im Grundwasser“

Die Oberbadische
Schulterschluss: Mehrere Gemeinden und Institutionen gehen mittlerweile juristisch gegen die geplante Einkapselung des BASF-Anteils der Keßlergrube Grenzach vor. Foto: Erich Meyer Foto: Die Oberbadische

Sofortvollzug der Sanierung von Perimeter II der Keßlergrube: Gemeinde stellt Eilantrag auf Aussetzung

Von Tim Nagengast

Grenzach-Wyhlen. Die Gemeinde Grenzach-Wyhlenbringt gegen die geplante Einkapselung des BASF-Perimeters der Keßlergrube juristische Geschütze in Stellung. So will sie beim Landratsamt einen Eilantrag auf Aussetzung des von der Lörracher Behörde angeordneten Sofortvollzugs des Sanierungsplans einreichen, wie gestern im Rahmen eines Pressegesprächs bekannt gegeben wurde.

Mit im Boot sitzen die Schweizer Nachbargemeinden Riehen und Muttenz. Sie lassen sich ebenso wie Grenzach-Wyhlen von der auf Umweltrecht spezialisierten Freiburger Rechtsanwaltskanzlei Sparwasser und Heilshorn in der Sache vertreten.

In ihrer fast 90-seitigen Widerspruchsbegründung verweist die Gemeinde auf „gravierende Mängel“, die der vom Landratsamt genehmigte Sanierungsplan zur Umspundung des Perimeters II der Keßlergrube aufweise. So ist die Rede von „mangelhafter Datengrundlage“, da die Schadstoffbelastung in der Grube „weitgehend unbekannt“ sei.Überdies stehe die Altlast größtenteils im Grundwasser. Dies aufgrund der Aufstauung des Rheins, sagt Rechtsanwalt Peter Neusüß. „Es fehlt die Abdichtung nach unten. Es wird quasi nur etwas übergestülpt“, hält der Jurist fest. Daher könne eigentlich gar nicht von einer geplanten Einkapselung gesprochen werden, sondern eher von einem „Hut im Grundwasser“. Eine geologische Barriere fehle. Eine solche werde heutzutage bereits bei Deponien für nicht gefährliche Abfälle gefordert. Wegen der „Hutlösung“ bleibe das Grundwasser auch weiterhin gefährdet.

Von „durchschlagenden Gesichtspunkten“, dass die von BASF gewollte Umspundung „rechtswidrig“ sei, spricht Rechtsanwalt Reinhard Sparwasser. Dies beispielsweise aufgrund ungenügender Prüfungen der tatsächlichen Schadstoffbelastungen. „Man weiß nicht, was in der Altlast genau drin ist, sondern nur, dass es hoch toxisch ist“, ergänzt Sparwasser.

Die vom Landratsamt angeführte „Verhältnismäßigkeit“ im Fall der geplanten Einkapselung weisen die beiden Juristen zurück. Dies etwa aufgrund eines „Punktesystems“, mit dem man sich quasi ein gewünschtes Ergebnis mehr oder minder zurechtrechnen könne. Aber auch eine Nachhaltigkeit der geplanten Sanierungsmaßnahme sei nicht erkennbar. Weil die geplante Dichtwand samt Oberflächenabdichtung „wohl alle 50 Jahre erneuert werden müssen“, erläutert Neusüß. „Kann man in 50 oder 100 Jahren den Verursacher beziehungsweise dessen Rechtsnachfolger noch greifen?“, fragt sich Neusüß. Die Sanierungskosten würden aber in fünf Jahrzehnten wiederkehren.

„Unser Ziel im Verfahren ist, dass die Kosten der Sanierung nicht doch noch irgendwann der Gemeinde beziehungsweise der Allgemeinheit aufgebürdet werden“, sagt Bürgermeister Tobias Benz. Dass sich die Gemeinden Riehen und Muttenz ebenfalls zu einem Widersprich gegen die Einkapselung von Perimeter II entschieden hätten, wertet er als „ein starkes Signal nach außen“, als „ein Zeichen grenzüberschreitender Solidarität“. Benz’ Dank gilt zudem dem BUND und der BI Zukunftsforum, die sich „mit enormem fachlichen Input“ eingebracht hätten.

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