Generell, erläutert Grün, würden die Mitarbeiter intensiv darauf geschult und hingewiesen, dass sie sich an die Straßenverkehrsordnung zu halten haben. „Knöllchen müssen die Mitarbeiter dann auch selbst begleichen.“
Und es könne gelegentlich schon auch vorkommen, dass die Mitarbeiter auch ein paar Meter weiter laufen müssten. Das würde aber auch ins Zeitbudget eingerechnet. „Die Pflege kommt dadurch nicht zu kurz“. Was nämlich nicht darunter leiden dürfe, sei die Zuwendung für die Patienten. Selbst bei Essen auf Rädern werde bei den Kunden stets auch nach den Rechten geschaut. „Da haben wir die Mitarbeiter auf Zuwendungen sensibilisiert“, dass bei Auffälligkeiten eine Infokette in Gang komme. Jetzt in Corona-Zeiten habe man zudem einen höheren Kundenkreis für den Mittagstisch gewonnen.
Karin Castriotta, Verwaltungsleiterin der Kirchlichen Sozialstation Grenzach-Wyhlen bestätigt im Wesentliche die Aussagen ihrer Rheinfelder Kollegin. „Wir haben Sondergenehmigungen für bestimmte Bereiche“, betont sie, dabei wünschte sie sich für die Mitarbeiter, die im Pflegedienst unterwegs sind, doch noch weitergehende Befreiungen. Bei Verstößen sei der Ordnungsdienst gnadenlos. „Da gibt es sofort Knöllchen“, diese müssten dann auch von den jeweiligen Verursachern bezahlt werden.