Grenzach-Wyhlen Ordnungsamt drückt kein Auge zu

Die Oberbadische
Vor der Kirchlichen Sozialstation in Grenzach-Wyhlen oder Rheinfelden haben die Mitarbeiterfahrzeuge im Gegensatz zu ihren Einsatzfahrten keinerlei Parkplatzprobleme. Im normalen Straßenverkehr – vor allem beim Parken vor oder an Patientenwohnungen –­ genießen die Fahrzeuge in der Regel keine Sonderrechte.Foto: Manfred Herbertz Foto: Die Oberbadische

Parksünder: „Knöllchen“ gibt es auch für Mitarbeiter von „Essen auf Räder“-Lieferdiensten

Wer kennt sie nicht, die Autos der verschiedenen Sozialdienste, die in den Städten und Gemeinden unterwegs sind, um Menschen zu versorgen. Es ist eine ambulante Versorgung, und die Sozialdienste leisten einen wichtigen Beitrag in der Daseinsvorsorge für alte und kranke Menschen.

Von Manfred Herbertz

Grenzach-Wyhlen/Rheinfelden. Die Mitarbeiter der Sozialstationen dienen in vielfältiger Weise hilfsbedürftigen Menschen und unterstützen so Angehörige bei deren aufopferungsvollen Tätigkeit. Allzu oft aber auch müssen sie sich um alleinstehende älter Menschen kümmern, die noch in ihrem gewohnten Umfeld leben wollen und nicht in einem Pflegeheim betreut werden. Dazu kommt auch, dass man diese Menschen mit einer warmen Mahlzeit versorgt: „Essen auf Rädern“, ein rollendes Restaurant.

Nun haben die Hilfsdienste aber ein manchmal großes Problem, wie uns eine Mitarbeiterin erzählte: Denn die Autos müssen ja irgendwo abgestellt werden, wenn die Patienten versorgt und Essen ausgeliefert wird. Und da gebe es schon mal Probleme mit den Ordnungshütern und auch Anwohnern.

Stephanie Grün, Geschäftsbereichsleiterin der Caritas Hochrhein in Rheinfelden, erklärte dazu, dass es mitunter schon mal Probleme für die Mitarbeiter gebe, die Fahrzeuge regelgerecht abzustellen. „Aber wir haben auch Sonderparkgenehmigungen für bestimmte Bereiche unsere Autos und gerade jetzt in den Sommermonaten stellen wir unseren Mitarbeitern im Stadtgebiet Elektro-Fahrräder zur Verfügung, die sehr gerne genutzt werden“. Es gebe zudem auch mit einigen Anwohner Vereinbarungen, dass die Hilfsdienste ihre Fahrzeuge auf privaten Stellflächen oder vor Garagen abstellen dürften.

Generell, erläutert Grün, würden die Mitarbeiter intensiv darauf geschult und hingewiesen, dass sie sich an die Straßenverkehrsordnung zu halten haben. „Knöllchen müssen die Mitarbeiter dann auch selbst begleichen.“

Und es könne gelegentlich schon auch vorkommen, dass die Mitarbeiter auch ein paar Meter weiter laufen müssten. Das würde aber auch ins Zeitbudget eingerechnet. „Die Pflege kommt dadurch nicht zu kurz“. Was nämlich nicht darunter leiden dürfe, sei die Zuwendung für die Patienten. Selbst bei Essen auf Rädern werde bei den Kunden stets auch nach den Rechten geschaut. „Da haben wir die Mitarbeiter auf Zuwendungen sensibilisiert“, dass bei Auffälligkeiten eine Infokette in Gang komme. Jetzt in Corona-Zeiten habe man zudem einen höheren Kundenkreis für den Mittagstisch gewonnen.

Karin Castriotta, Verwaltungsleiterin der Kirchlichen Sozialstation Grenzach-Wyhlen bestätigt im Wesentliche die Aussagen ihrer Rheinfelder Kollegin. „Wir haben Sondergenehmigungen für bestimmte Bereiche“, betont sie, dabei wünschte sie sich für die Mitarbeiter, die im Pflegedienst unterwegs sind, doch noch weitergehende Befreiungen. Bei Verstößen sei der Ordnungsdienst gnadenlos. „Da gibt es sofort Knöllchen“, diese müssten dann auch von den jeweiligen Verursachern bezahlt werden.

Größere Zeitfresser, als mal einen kurzen Fußweg zu nehmen, seien die Staus auf der Bundesstraße im Ort, klagt Castriotta, „hier verlieren wir viel wertvolle Zeit, weil es gerade zu Stoßzeiten nicht vorwärts geht.

Eine Anfrage bei den Ordnungsämtern von Rheinfelden und Grenzach-Wyhlen ergab, dass man für die Fahrzeuge der Sozialdienste keine Ausnahme machen könne. „Es gibt Sondergenehmigungen für bestimmte Bereiche“, erklärt Jürgen Käuflin, Ordnungsamtsleiter von Grenzach-Wyhlen, „die müssen beim Landratsamt beantragt werden. Ansonsten gilt: gleiches Recht für alle. Das heißt, der Ordnungsamtsmitarbeiter schreibt bei Verstößen Verwarnungen“.

Ähnlich äußert sich Tatiana Steer von der Stadtverwaltung Rheinfelden und ergänzt: „Grundsätzlich gilt, dass in Bereichen eines eingeschränkten Halteverbots das Be- und Entladen erlaubt ist. Diese Tätigkeit ist zügig durchzuführen.“ Auf Gehwegen sei das Parken, selbst bei größeren Breiten grundsätzlich verboten.

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