Wie Kempkes ebenfalls auf Nachfrage einräumt, habe die ganze Aktion samt Klagen bisher schon eine ganze Menge Geld verschlungen. Kempkes’ Fazit im Zeichen der Niederlage: „Am Schluss merkt man halt: Wer Geld hat, hat Recht.“
Rückblende
In der Power-to-Gas-Anlage wird – wenn sie wieder in Betrieb geht – aus Strom, der im Wasserkraftwerk Wyhlen erzeugt wird, mittels Elektrolyse Wasserstoff hergestellt. Die Anlage hat eine Leistung von einem Megawatt. Nachdem das Regierungspräsidium Freiburg der Firma Energiedienst am 20. März 2018 eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung erteilt hatte, wurde die Anlage im Dezember 2019 in Betrieb genommen. Michael Kempkes, der bereits in dem vor Erteilung der Genehmigung durchgeführten Verfahren zur Beteiligung der Öffentlichkeit umfangreiche Einwendungen, insbesondere im Hinblick auf eventuelle Störfälle und Lärm erhoben hatte, reichte beim Verwaltungsgericht Freiburg Klage gegen die Genehmigung ein.
Das Klageverfahren ruhte zeitweise, da er außerdem beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg einen Normenkontrollantrag gegen den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Power-to-Gas-Anlage“ der Gemeinde Grenzach-Wyhlen gestellt hatte. Dieser Antrag wurde mit Urteil des Verwaltungsgerichtshofs vom 23. Juni (3 S 2048/18) abgewiesen. Auch die gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung gerichtete Klage hatte keinen Erfolg.