Grenzach-Wyhlen „Power-to-Gas“: BI räumt Niederlage ein

Tim Nagengast
In dieser Anlage erzeugt die Firma Energiedienst Wasserstoff mittels Elektrolyse Foto: Tim Nagengast

Das Freiburger Verwaltungsgericht weist die Klage von BI-Sprecher Michael Kempkes gegen die in Wyhlen errichtete Anlage zur Wasserstofferzeugung ab. Der Kampf sei dennoch nicht umsonst gewesen, sagt dieser. Nun ruht der Fokus der BI auf den Plänen von Energiedienst für den Bau einer weiteren Anlage. Diese wird die fünffache Leistung der bestehenden Anlage haben.

Die der Firma Energiedienst (ED) für die Errichtung und den Betrieb einer sogenannten Power-to-Gas-Anlage (P2G) in Grenzach-Wyhlen erteilte Genehmigung verletzt nach Aussage des Verwaltungsgerichts nicht die Rechte eines Anwohners. Dies hat das Verwaltungsgericht Freiburg mit einem den Beteiligten vor kurzem zugestelltem Urteil vom 8. Dezember (10 K 3127/20) entschieden, wie aus einer Pressemitteilung des Gerichts hervorgeht. Kläger war Michael Kempkes, Sprecher der Bürgerinitiative (BI) Wasserkraftwerk am Altrhein.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Kläger kann innerhalb eines Monats Antrag auf Zulassung der Berufung zum Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim stellen.

„Es war nicht vergebens“

Mit dem Urteil konfrontiert, gibt Kempkes sich zwar weiterhin kämpferisch, räumt jedoch die Niederlage vor Gericht ein und kündigt an, mit seiner BI „keinen Kampf gegen Windmühlen führen“ zu wollen. Es werde wohl darauf hinauslaufen, dass die von ihm geführte BI „sich mit der bestehenden Anlage arrangieren wird“, wie Kempkes im Gespräch mit unserer Zeitung präzisiert.

Stattdessen werde der Fokus nun auf die Pläne von ED für den Bau einer Fünf-Megawatt-Anlage gerichtet. „Diese ist ja viel stärker als die bestehende Anlage. Und dass es bumm machen kann, haben wir ja gesehen“, sagt Kempkes in Anspielung auf mehrere Zwischenfälle dort. Unter anderem hatte es Mitte 2021 eine Verpuffung samt Austritt von Kalilauge gegeben, bei der der Elektrolyseur zerstört wurde. Die Anlage zur Wasserstofferzeugung steht seither still.

BI-Sprecher Kempkes hält den bisher geführten Kampf trotzdem nicht für vergebens. Die Aktivitäten der BI sowie seine Klage hätten mit Sicherheit „diverse Dinge zu Änderungen beigetragen“, ist Kempkes überzeugt. Potenzielle Sicherheitsmängel seien im Sinne der Anwohner verbessert worden. „Richtig etwas passieren wird wohl leider erst dann etwas, wenn jemand körperlich zu Schaden gekommen ist.“ Angesichts der Zwischenfälle in der Vergangenheit könne mit Blick auf den geplanten Bau einer weiteren Anlage jedenfalls niemand mehr sagen, „dass man nichts gewusst hat“.

Wie Kempkes ebenfalls auf Nachfrage einräumt, habe die ganze Aktion samt Klagen bisher schon eine ganze Menge Geld verschlungen. Kempkes’ Fazit im Zeichen der Niederlage: „Am Schluss merkt man halt: Wer Geld hat, hat Recht.“

Rückblende

In der Power-to-Gas-Anlage wird – wenn sie wieder in Betrieb geht – aus Strom, der im Wasserkraftwerk Wyhlen erzeugt wird, mittels Elektrolyse Wasserstoff hergestellt. Die Anlage hat eine Leistung von einem Megawatt. Nachdem das Regierungspräsidium Freiburg der Firma Energiedienst am 20. März 2018 eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung erteilt hatte, wurde die Anlage im Dezember 2019 in Betrieb genommen. Michael Kempkes, der bereits in dem vor Erteilung der Genehmigung durchgeführten Verfahren zur Beteiligung der Öffentlichkeit umfangreiche Einwendungen, insbesondere im Hinblick auf eventuelle Störfälle und Lärm erhoben hatte, reichte beim Verwaltungsgericht Freiburg Klage gegen die Genehmigung ein.

Das Klageverfahren ruhte zeitweise, da er außerdem beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg einen Normenkontrollantrag gegen den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Power-to-Gas-Anlage“ der Gemeinde Grenzach-Wyhlen gestellt hatte. Dieser Antrag wurde mit Urteil des Verwaltungsgerichtshofs vom 23. Juni (3 S 2048/18) abgewiesen. Auch die gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung gerichtete Klage hatte keinen Erfolg.

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