Grenzach-Wyhlen/Mannheim - Vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim hat heute die Verhandlung über die Berufung des BUND – er wird von der Gemeinde Grenzach-Wyhlen bei der Fortführung der Klage unterstützt – stattgefunden.
Keßlergrube-Streit
Grenzach-Wyhlen/Mannheim - Vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim hat heute die Verhandlung über die Berufung des BUND – er wird von der Gemeinde Grenzach-Wyhlen bei der Fortführung der Klage unterstützt – stattgefunden.
Der Umweltverband hatte gegen den Sanierungsplan der BASF geklagt, die ihren Teil der früheren Bodenaltlast Keßlergrube einkapseln will. Das Verwaltungsgericht in Freiburg hatte diesen Sanierungsplan im Dezember 2019 für geeignet befunden.
Sowohl der BUND als auch die Gemeinden Grenzach-Wyhlen, Riehen und Muttenz hatten einen Vollaushub analog zum Roche-Perimeter der Grube gefordert, waren vor Gericht aber als nicht klagebefugt abgewiesen worden. Lediglich der BUND durfte gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Freiburg in Berufung gehen (wir berichteten)
Wie Bürgermeister Tobias Benz auf Nachfrage mitteilt, sei es im größten Teil der viereinhalbstündigen Verhandlung heute vor dem VGH erneut primär um die Frage der formalen Zulässigkeit der Klagebefugnis des BUND gegangen und ob dieser eine bestimmte Sanierungsform (also Vollaushub statt Umspundung) fordern könne. „Das wurmt mich schon. Und der VGH sieht die Verbandsklagebefugnis eher skeptisch, wie ich herausgehört habe“, sagte Benz, den unsere Zeitung gestern in Mannheim erreicht hat. „Das war juristisches Florett auf hohem Niveau.“
Benz zufolge wird der VHG am 20. Juli sein Urteil schriftlich verkünden. Für die Begründung hätten die Richter dann fünf Monate lang Zeit. „Ich befürchte, es wird da dann wieder stark um die Frage der Verbandsklagebefugnis gehen“, ergänzt der Rathauschef. „Aber wir kämpfen weiter!“ Es bleibe dabei, dass sowohl die politische Gemeinde als auch der BUND ausschließlich einen Vollaushub der Altlast als nachhaltig betrachteten. "Denn nur dann bleibt nichts für die nachkommenden Generationen im Boden zurück", resümiert Benz.
Als "spannenden Randaspekt" bewertet der Grenzach-Wyhlener Bürgermeister einen in Mannheim gehörten Sachvortrag. Diesem zufolge müsste BASF, sofern sie ihren Teil der Altlast tatsächlich einkapseln darf, aufgrund von neueren Erkenntnissen mit den geplanten Spundwänden vier Meter tiefer nach unten gehen als bisher konzipiert.