Grenzach-Wyhlen BASF-Keßlergrube: Bundesverwaltungsgericht verhandelt über Klagebefugnis des BUND

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Gespannter Blick nach Leipzig: Der BUND will in seinem Kampf gegen die Pläne von BASF, ihren Teil der früheren Keßlergrube zu umspunden, nicht klein beigeben. Foto: Heinz Vollmar

Keßlergrube: Bundesverwaltungsgericht in Leipzig soll Klagezulässigkeit des BUND grundsätzlich klären

Grenzach-Wyhlen. Vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig findet am 23. Februar die zur Revisionsbegründung des BUND-Landesverbandes gegen die Verbindlichkeitserklärung des Landratsamtes Lörrach aus dem Jahr 2014 zum Sanierungsplan Keßlergrube statt. Die Firma BASF möchte ihren Teil der früheren Bodenaltlast bekanntlich mittels einer Umspundung sichern.

Um über den aktuellen Sachstand im Vorfeld der mündlichen Verhandlung beim Bundesverwaltungsgericht zu informieren, hatte der BUND gemeinsam mit der Gemeinde am Dienstag zu einem Pressegespräch eingeladen.

Grundsätzliche Klärung angestrebt

Laut Rechtsanwalt Peter Neusüß (Büro Sparwasser und Schmidt) geht es in Leipzig grundsätzlich um die Klagezulässigkeit des BUND. Würde dieser stattgegeben, werde in der Sache auch inhaltlich verhandelt. Zuvor war bereits im vergangenen Jahr der Revisionsnichtzulassungsbeschwerde des BUND-Umweltverbandes vom Bundesverwaltungsgericht stattgegeben worden (wir berichteten).

In der Revisionsbegründung heißt es dazu unter anderem, dass das Land Baden-Württemberg der Firma BASF aufträgt, einen anderen Sanierungsplan als den geplanten vorzulegen. Der neue Sanierungsplan müsse die Dekontamination – also eine Beseitigung statt Einkapselung der Schadstoffe – umfassen.

BUND: „BASF will nur sichern, aber nicht dekontaminieren.“

Aus Sicht der BUND-Vertreter besteht das bisherige Vorhaben der BASF lediglich aus Sicherungsmaßnahmen. Daher gehe es den Revisionsklägern vor allem darum, die Gesetzeslage zu konkretisieren, Stichwort: Frage der Nachhaltigkeit.

Dazu zählt Grenzach-Wyhlens BUND-Vorsitzende Irene Blaha unter anderem auch die Generationengerechtigkeit im Hinblick darauf, den nachkommenden Generationen keine gefährlichen Altlasten zu hinterlassen.

Bürgermeister Tobias Benz bezeichnete das anstehende Rechtsverfahren als den eigentlichen Schlüssel, um bei Perimeter 2 der Keßlergrube zu einer verbesserten Nachhaltigkeit zu kommen. Eine entsprechende Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts könnte auch für künftige Sanierungsvorhaben eine bedeutende Rolle spielen, sagte Benz.

BASF hat mit Vorarbeiten bereits begonnen

Dass BASF bereits Vorbereitungsarbeiten für die geplante Umspundung der Altlasten im Perimeter 2 vornimmt, hat für das Verfahren zunächst keine Bedeutung. BASF mache diese Arbeiten auf eigenes Risiko, lautete die Ansicht der BUND- und Gemeindevertreter. Die Kommune ist von der Verhandlung am 23. Februar nicht betroffen, weil es dort lediglich um die Revisionsbegründung des BUND geht. Die Gemeinde Grenzach-Wyhlen hat bereits in derselben Angelegenheit Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt. Sowohl der BUND als auch die Gemeinde verfolgen dabei jedoch das gleiche Ziel.

Sollte das Bundesverwaltungsgericht die Klagebefugnis weiterhin verneinen, steht den Beteiligten nur noch die Suche nach politischen Lösungen offen. Diese müssten auch die veränderten technologischen Möglichkeiten bei der Altlastensanierung unter sich verändernden Klimabedingungen berücksichtigen, forderte Blaha. Als Beispiel benannte sie die Auswirkungen auf Grundwasserströmungen aufgrund des Klimawandels..

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