Grenzach-Wyhlen Verordnung der Friedhöfe auf neuestem Stand

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„Die Bestattungsgewohnheiten haben sich verändert, vieles passte nicht mehr zur Praxis“, erklärte Hauptamtsleiter Stephan Schmidt. Foto: Kristoff Meller

Grenzach-Wyhlen (rom). Die Verordnung der Friedhöfe der Doppelgemeinde wurde am Dienstagabend im Gemeinderat nach zwölf Jahren auf den neuesten Stand gebracht. Damit verbunden war auch eine Aktualisierung der Gebührensatzung.

Grenzach-Wyhlen (rom). Die Verordnung der Friedhöfe der Doppelgemeinde wurde am Dienstagabend im Gemeinderat nach zwölf Jahren auf den neuesten Stand gebracht. Damit verbunden war auch eine Aktualisierung der Gebührensatzung.

Wie Hauptamtsleiter Stephan Schmidt in der Sitzung erläuterte, wurden einige Prozesse nach einem personellen Umbruch in der Friedhofsabteilung neu strukturiert. „Die Bestattungsgewohnheiten haben sich verändert, vieles passte nicht mehr zur Praxis“, erläuterte er. Dabei wurden Anmerkungen aus dem Hauptausschuss für die finale Version nochmals angepasst.

Mit der Änderung kämen verschiedene Punkte aus der Illegalität, sagte Schmidt. Unter anderem wird das generelle Verbot von Bildern auf Grabmalen aufgehoben. Voraussetzung hierfür ist eine dauerhafte „Darstellung in einer des Orts würdigen Weise“, wie es in der neuen Ordnung heißt. Die vorherige Anmeldung von Musik- und Gesangseinlagen wurde zudem gestrichen.

Anonymes Gräberfeld für Erdbestattungen

Neu ist zudem ein anonymes Gräberfeld für Erdbestattungen. Zuvor waren lediglich anonyme Felder für Urnen vorhanden. Allerdings bleibt die Regelung, dass anonyme Beisetzungen ohne Angehörige stattfinden.

Nachdem 2019 die Gebühren angepasst wurden, wodurch der Kostendeckungsgrad von 42 auf 75 Prozent stieg, beschränkt sich die aktuelle Erhöhung auf zwei Prozent im Rahmen des Inflationsausgleichs. Neu sind übergroße Urnengräber für bis zu sechs Urnen.

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