Angeklagter seit früher Jugend drogenabhängig
Der Angeklagte nimmt seit seinem 13. Lebensjahr regelmäßig Drogen. Seit rund acht Jahren konsumiert er Heroin und Kokain. Gearbeitet hat er seither nicht. Eine Therapie hat er noch nie gemacht. Da er selber erkannt habe, dass es so nicht weitergehen könne, bemüht er sich aktuell um einen Therapieplatz.
Nach Auskunft des Staatsanwaltes wurde die Anklage jetzt auf die vom Angeklagten eingeräumten Fälle beschränkt. Es gebe aber zahlreiche weitere Autoaufbrüche, die zumindest der „Handschrift“ nach auch vom Angeklagten hätten verübt werden können. Auch in Basel sind mehrere Verfahren wegen Autoaufbrüchen gegen den Beschuldigten anhängig.
Der Staatsanwalt beantragte eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren neun Monaten. Da es sich eindeutig um Beschaffungskriminalität gehandelt habe, könne die Strafe zu Gunsten einer Drogentherapie zurückgestellt werden. Im gleichen Sinne äußerte sich die Verteidigerin, nur fand sie zwei Jahre und sechs Monate ausreichend. Seit rund vier Monaten sitzt der Angeklagte in Untersuchungshaft.
Verfahren auch in Basel
Das Schöffengericht unter Vorsitz von Dietrich Bezzel verurteilte den Angeklagten wegen gewerbsmäßigem Diebstahls in 36 Fällen, des Besitz von Betäubungsmitteln und versuchten Computerbetruges zu zwei zweieinhalb Jahren Freiheitsstrafe. Eine Therapie geht der Strafvollstreckung vor. Das Gericht hat die Mithilfe bei der Aufklärung und das Geständnis strafmildernd gewertet.