Ein Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung berichtete, wie er mithilfe der Akten die Höhe der mutmaßlich hinterzogenen Sozialversicherungsbeiträge ermittelt habe. Er habe die Unterlagen, die der Zoll sichergestellt hatte, erst Ende 2016 übernommen, nachdem sein Vorgänger in Rente gegangen sei. Grundlage für die Berechnungen seien die an die angeblichen „Gesellschafter“ (gemeint sind die rund 40 rumänischen Mitarbeiter, welche alle einen eigenen Gewerbeschein in der Tasche hatten) ausgezahlten Beträge gewesen. Diese habe man dem Nettolohn eines gewerblichen Arbeitnehmers gleichgesetzt. Diesem Nettolohn habe man die fiktive Lohnsteuer nach Steuerklasse 6 und die fiktiven Beiträge für Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung hinzugerechnet. Von dem so ermittelten „Brutto“ habe man die gesamten Sozialversicherungsbeiträge – Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil – berechnet. So sei man auf die Summe von 508 128 Euro gekommen. Nach Angaben des Angeklagten betrugen alle Auszahlungen an die Gesellschafter nur 656 000 Euro.