Grenzach-Wyhlen Warten auf die Betriebserlaubnis

Tim Nagengast

Grenzach-Wyhlen - In jüngster Zeit haben ab und zu mit Wasserstoff befüllte Lastwagen die auf dem Gelände von Energiedienst (ED) am Wasserkraftwerk Wyhlen stehende „Power-to-Gas“-Anlage („P2G“) verlassen. Obwohl ihr Betrieb doch noch gar nicht genehmigt ist. Unsere Zeitung hat nachgehakt und erfahren: Was ED tat, war trotzdem rechtskonform.

„Was ist da unten los?“, muss sich Michael Kempkes gefragt haben, als er sah, wie wieder einmal ein Lastwagen das ED-Gelände verließ. Als Sprecher der das „P2G“-Projekt kritisch begleitenden Bürgerinitiative („BI Wasserkraftwerk am Altrhein“) beobachtet er mit Argusaugen, was sich auf dem Werksgelände unterhalb seines Wohnhauses tut.

Aufgrund der Transportfahrten geht er davon aus, dass ED die Anlage zur Elektrolyse von Wasserstoff längst in Betrieb genommen hat. Das wäre Kempkes zufolge eventuell eine Straftat. Der BI-Sprecher verweist auf Paragraf 327 des Strafgesetzbuches („Unerlaubtes Betreiben von Anlagen“) beziehungsweise Paragraf 62 Bundes-Immissionsschutzgesetz („Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig (...) eine Anlage ohne die Genehmigung (...) errichtet“).

Kempkes wittert Gesetzesverstoß

Trotz mehrmaliger Aufforderung unter Berufung auf das Umweltinformationsgesetz habe man ihm behördlicherseits bisher keine Auskunft gegeben, wann die Anlage abgenommen werden soll, klagt Kempkes in einer E-Mail. Diese haben neben unserer Zeitung auch die Staatsanwaltschaft Lörrach, das Regierungspräsidium Freiburg (RP) und auch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) erhalten.

Die Firma Energiedienst kann Kempkes’ Aufregung nicht verstehen. „Die Power-to-Gas-Anlage in Wyhlen befindet sich in der verfahrenstechnischen Inbetriebsetzung, das heißt, es wurden verfahrens- und sicherheitstechnische Funktionen überprüft. Im Zuge der Tests wurden notwendige Änderungen vorgenommen. Die Anlage ist nicht im Betrieb“, teilt Alexandra Edlinger-Fleuchaus von der Kommunikationsabteilung von ED mit.

Die „P2G“-Anlage sei also keineswegs still und heimlich in Betrieb genommen worden, stellt ED-Sprecher Alexander Lennemann ergänzend klar. „Sie ist ja noch gar nicht genehmigt bis jetzt. Und wann sie genehmigt wird, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch offen.“

ED habe lediglich das Zusammenspiel aller Komponenten der Wasserstofferzeugungsanlage geprüft, die Funktionen und die Gewährleistung der Sicherheit getestet. Dazu gehöre auch die Prüfung der Wasserstoffspeicher und der Abfüllanlage. „Und um das alles prüfen zu können, muss man ja damit Wasserstoff erzeugen und diesen dann abfüllen“, erklärt der ED-Sprecher. Der in Tankwagen gefüllte Wasserstoff sei abtransportiert worden, verweist Lennemann auf die von BI-Sprecher Kempkes beobachteten Lkw-Fahrten. „So etwas haben wir aber eben nur zu Testzwecken und nicht über einen längeren Zeitraum gemacht“, sagt der ED-Sprecher.

Wohin gingen diese Transporte? „Da bin ich überfragt“, räumt Lennemann ein. Die Firma Energiedienst habe aber einen „großen, namhaften Industriekunden“, der den Wasserstoff abnehme. Um wen es sich dabei handelt, wollte der Unternehmenssprecher aber nicht sagen. Seinen Angaben zufolge wartet der Energieversorger noch auf die behördliche Erlaubnis für den auf 30 Tage befristeten Probetrieb der „P2G“-Anlage.

Laut Edlinger-Fleuchaus wird als nächstes die TÜV-Abnahme vorbereitet. Im Rahmen eines Kontrollbesuchs von Vertretern des RP Freiburg sei gestern bestätigt worden, dass ED den Probebetrieb nach der TÜV-Abnahme und der Freigabe durch das RP beginnen könne.

Lennemann: „Uns ist klar, dass wir mit unserer Anlage unter besonderer Beobachtung stehen. Aber ich kann versichern: Wir machen hier nichts heimlich.“

Nichtsdestotrotz liegt die Wasserstofferzeugungsanlage nicht mehr im Zeitplan. Noch bei ihrer Einweihung Mitte November in Gegenwart von Baden-Württembergs Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut war ED davon ausgegangen, im März 2019 mit dem Regelbetrieb beginnen zu können.

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