Anlass für Stickelbergers Anfrage ist, dass die 2015 eingeführte Mietpreisbremse von der Landesregierung – nach einem Urteil des Landgerichts Stuttgart von März – wegen eines Formfehlers korrigiert werden muss. „Seit März kündigt die Wirtschaftsministerin zwar eine neue Landesverordnung an, die auch die zwischenzeitlichen Veränderungen auf dem Wohnungsmarkt berücksichtigen sollte, passiert ist aber immer noch nichts.“
Jetzt will der Abgeordnete daher von der Landesregierung genauer wissen, wie drastisch die Situation wirklich ist und fragt die konkreten Daten ab, auf denen das Gutachten fußt. So will er in Erfahrung bringen, wie sich konkret in Grenzach-Wyhlen der Wohnungsversorgungsgrad (Verhältnis von Haushalten zum Wohnungsbestand) und die Wohnungsversorgung (Verhältnis von Wohnungsneubau zu Haushaltsentwicklung) darstellt. Auch das Verhältnis von Bruttowarmmiete zum Haushaltseinkommen, die „Mietbelastungsquote“, fragt er ab. Von Interesse ist für ihn ebenso die Höhe und Entwicklung der Angebotsmieten in den vergangenen fünf Jahren.