An den deutschen Landesgrenzen wird seit Mittwochabend verstärkt kontrolliert. Die Zahl der Einsatzkräfte wird erhöht. Auch Schutzsuchende, die ein Asylgesuch äußern, können jetzt zurückgewiesen werden.
Auf Weisung des neuen Innenministers Alexander Dobrindt geht die Bundespolizei auch am Grenzübergang Weil am Rhein Autobahn seit Mittwoch strenger gegen Asylbewerber vor.
An den deutschen Landesgrenzen wird seit Mittwochabend verstärkt kontrolliert. Die Zahl der Einsatzkräfte wird erhöht. Auch Schutzsuchende, die ein Asylgesuch äußern, können jetzt zurückgewiesen werden.
Die Bundespolizei sei bemüht, die Auswirkungen auf den Pendlerverkehr dabei so gering wie möglich zu halten, unterstreicht Katharina Keßler, Sprecherin der Bundespolizeiinspektion Weil am Rhein, welche die Kontrollen und an den Grenzen zur Schweiz bis Waldshut und zu Frankreich bis nach Herbolzheim verantwortet. Die Überprüfung direkt an der Fahrspur erfolge so kurz wie möglich. Fahrer könnten helfen, indem sie ihre Papiere bereithalten und dies den Beamten durch Hochhalten signalisieren.
Sie könne aber nicht ausschließen, dass es hin und wieder zu Verzögerungen an der Grenze komme, sagte sie bei einem Pressegespräch zurr neuen Lage am Grenzübergang Weil-Autobahn, das bei deutschen wie Schweizer Medienschaffenden auf großes Interesse stieß.
Bei der Umsetzung der Grenzkontrollen werde die Bundespolizeiinspektion durch Kräfte der Direktion Bundesbereitschaftspolizei unterstützt.
Was ist neu? Asylbewerber werden nicht wie bisher nach dem Durchlaufen der Bearbeitungsstraße in die nächstgelegene Erstaufnahmeeinrichtung weitergeleitet, sondern können an der Grenze zurückgewiesen werden. Bisher hatte die Erwähnung des Wortes „Asyl“ beim Grenzübertritt dazu geführt, dass ein Asylverfahren eingeleitet wurde. Seit Mittwoch hätten Zurückführungen stattgefunden, sie gehe davon aus, dass dies auch solche nach der neuen Regelung beinhalte, sagte sie, ohne vorerst genaue Zahlen nennen zu können.
Wie verläuft eine solche Zurückweisung konkret? Bei unerlaubter Einreise, das heißt, wenn keine gültigen Dokumente vorliegen, wird die betreffende Person in die Bearbeitungsstraße in Efringen-Kirchen gebracht. Dort wird die Identität festgestellt, die Fingerabdrücke gescannt, die Person durchsucht und strafprozessrechtlich belehrt. Danach könne dann die Zurückweisung stattfinden, wenn dem nichts entgegenstehe, etwa eine Einreisesperre. Solange die Kontrolle nicht abgeschlossen sei und sich die Person in Obhut der Bundespolizei befindet, gelte sie noch nicht als vollständig eingereist, führt die Bundespolizeisprecherin auf Nachfrage aus.
Grundsätzlich werde angestrebt, die Zurückweisung im Einvernehmen mit den Schweizer Behörden zu vollziehen, betont Keßler. Das heißt, die betreffende Person wird den Kollegen angeboten und diese nehmen sie dann in Empfang. Gelinge dies nicht, so würden diese Personen zur Schweizer Grenze gebracht und dort auf freien Fuß gesetzt, führte Keßler aus.
Gibt es Ausnahmen? Ausgenommen von der neuen Regelung sind Kinder, Schwangere, Schwerkranke und andere vulnerable Gruppen.
Was ist die gesetzliche Grundlage? Die Zurückweisungen erfolgten nach Paragraf 18 des Asylgesetzes, in welchen die Aufgaben der Grenzbehörde festgelegt sind, erläutert Keßler. Demnach ist einem Ausländer, der bei einer mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragten Behörde um Asyl nachsucht, die Einreise zu verweigern, wenn er aus einem sicheren Drittstaat einreist.
Wie viele Beamten sind im Einsatz? Zu der Zahl der Einsatzkräfte und ob diese bereits erhöht worden sei, mache die Bundespolizei grundsätzlich keine Angaben, machte Keßler deutlich. Dobrindt hatte angekündigt, dass die Polizeipräsenz an den deutschen Grenzen in diesen Tagen verstärkt werden soll.
Wie kann „Racial Profiling“ bei der Einreise verhindert werden? Grenzkontrollen fänden immer lagebildabhängig statt, erklärte Keßler. Die Herausforderung für die Beamten sei, die jeweils in Frage kommenden Menschen herauszukristallisieren. Um eine Diskriminierung bestimmter Gruppen bei den Grenzkontrollen zu verhindern, gelte die Regel, dass nie ein Merkmal allein (etwa die Hautfarbe) Grundlage für eine Kontrolle der Bundespolizei sein darf.
Gab es bisher auch schon Zurückweisungen? Auch bisher haben an den Grenzen schon Zurückführungen stattgefunden, wie aus einer am Donnerstag veröffentlichten Bilanz der Bundespolizei zu den Grenzkontrollen hervorgeht.
Demnach wurden bei 7340 Personen unmittelbar an der Grenze oder im Zusammenhang mit dem illegalen Grenzübertritt einreiseverhindernde beziehungsweise aufenthaltsbeendende Maßnahmen vollzogen, davon 4856 an der Schweizer Landesgrenze.
In insgesamt 7105 Fällen erfolgten Zurückweisungen, davon 4806 an der Schweizer Landesgrenze, zusätzlich gab es 235 (Schweizer Grenze: 50) aufenthaltsbeendende Maßnahmen, zu denen etwa Abschiebungen zählen.
Insgesamt 344 Personen (Schweizer Grenze:119) seien aufgrund einer Einreisesperre an der Einreise gehindert worden, heißt es in der Mitteilung der Bundespolizeidirektion Stuttgart.