Häg-Ehrsberg Steuererhöhung ist unumgänglich

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Eine Reihe von Gebührenerhöhungen gibt es in Häg-Ehrsberg.                                                                                                                                                      Foto: dpa / Patrick Pleul

Gemeinderat: Wasserbezug wird teurer

Häg-Ehrsberg (mrue). Der Gemeinderat hat im Zusammenhang mit der Änderung der öffentlichen Wasserversorgung für die Jahre 2022 und 2023 eine Gebührenerhöhung beschlossen. Die Verbrauchsgebühr nach dem gemessenen Verbrauch beträgt ab dem 1. Januar 2022 statt wie bisher 3,81 Euro nun 4,10 Euro pro Kubikmeter. Bei der öffentlichen Abwasserbeseitigung sieht es anders aus. Hier wurde die Gebühr von 3,68 Euro auf 3,50 Euro pro Kubikmeter gesenkt. Die Niederschlagswassergebühr beträgt statt wie bisher 0,48 Euro nun 0,45 Euro pro Quadratmeter abflussrelevanter Fläche und Jahr.

Die Grundsteuer A wurde schon zum Jahresende 2021 von 340 v. H. auf 370 v. H. erhöht, die Grundsteuer B von 320 v. H. auf 350 v. H und die Gewerbesteuer von 350 v. H. auf 360 v. H.

Vorgelegt wurde auch die Abrechnung der Fahrtkosten für die Kindergartenkinder für den Zeitraum von September 2020 bis Juli 2021. Hier gab es Einnahmen durch Elternbeiträge in Höhe von 1 823 Euro, denen Ausgaben an den Landkreis in Höhe von 1 629 Euro entgegenstehen. Der Überschuss von 194 Euro wird für Anschaffungen für den Kindergarten verwendet.

Bürgermeister Bruno Schmidt gab bekannt, dass auf die Gemeinde für die Baumaßnahme „Erker“ sowie dem Spielplatz am Kindergarten Kosten von rund 75 900 Euro zukommen werden.

Die Zeller Rechnungsamtsleiterin Daniela Burger hat mit ihrer Kollegin Karin Knauber den Haushaltsplan sowie dessen Satzung für das Jahr 2022 vorgestellt. Der Ergebnishaushalt wurde mit Einnahmen in Höhe von 2 675 200 Euro festgesetzt. Dem stehen Ausgaben in Höhe von 2 766 100 Euro entgegen. Im Finanzhaushalt sieht es folgendermaßen aus: Hier sind Einnahmen in Höhe von 2 322 900 Euro eingeplant, denen Ausgaben in Höhe von 2 291 300 Euro entgegenstehen.

An Investitionstätigkeiten stehen eine Einzahlung von 2 426 000 Euro an und eine Auszahlung von 3 231100 Euro. Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 241 900 Euro. Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 800 000 Euro. Die Kreisumlage stieg für die Gemeinde von 372 300 Euro auf 419 800 Euro.

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