Zudem stellte das Gericht die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist in der Regel eine vorzeitige Entlassung aus dem Gefängnis nach 15 Jahren nahezu ausgeschlossen. Mit der Tat wollte der Inder laut Anklage seine Frau bestrafen, die sich von ihm getrennt hatte.
Ermittlungen zufolge hatte der Mann am 11. Mai vergangenen Jahres morgens darauf gewartet, dass seine Frau die Wohnung in der hessischen Stadt verließ und dann vor der Tür gelauert, bis die Kinder diese öffneten, um zur Schule zu gehen. In der Wohnung hatte er demnach seine Tochter auf ein Bett gedrückt und ihr vermutlich mit einem Messer zweimal tief in den Hals geschnitten. Der Sohn wurde beim Sprung vom Balkon der Wohnung im neunten Stock eines Hochhauses schwer verletzt. Passanten hatten das Kind gefunden, das kurz darauf im Krankenhaus starb. Der Vater floh und war wenige Tage später in einem Vorort von Paris gefasst worden.