„Klar ist, dass Training und Spielbetrieb im Amateursport jetzt bis Mitte Februar weiterhin nicht erlaubt sind. Unser gemeinsamer Beschluss vom 21. Dezember ist weiterhin gültig. Dieser besagt, dass wir - falls wieder erlaubt - den Spielbetrieb bis spätestens zum Wochenende 13./14. März, wieder aufnehmen würden. Außerdem muss davor eine dreiwöchige Trainings-/Vorbereitungszeit erlaubt sein“, schreiben die Verantwortlichen auf der Verbands-Homepage. Als Verband sei man gemäß der Satzung und Spielordnung verpflichtet, den Spielbetrieb zu ermöglichen und zu organisieren.
Mit der neuen Corona-Verordnung – gültig bis zum 14. Februar – bleibe demnach ein theoretisches Zeitfenster für eine Wiederaufnahme des Spielbetriebs von fünf Tagen beziehungsweise einer Woche (15. bis 22. Februar). „Die Wahrscheinlichkeit einer Öffnung der bestehenden Corona-Regeln in diesen fünf Tagen darf (und muss) jeder für sich selbst abschätzen. Von Seiten des Verbandes bereiten wir uns auf beide Varianten vor“, heißt es weiter.