Hasel Brücken in kritischem Zustand

Gudrun Gehr
Eine der Brücken, die dringend saniert werden müssen, ist die Hauweg-Brücke an der Glashüttenstraße. Foto: zVg

Gemeinderat: Brückenprüfung in Hasel fällt negativ aus / Zwei in kritischer Form

Schlechte Neuigkeiten hatte Bürgermeister Helmut Kima zur vorletzten Gemeinderatssitzung in seiner Amtszeit mitgebracht. Der Bericht über die Brückenprüfung in der Gemeinde Hase fiel alles andere als positiv aus.

Von Gudrun Gehr

Hasel. Die turnusmäßige Prüfung der 14 Brücken der Gemeinde Hasel wurde vom Ingenieurbüro Axel Schwenke aus Wehr durchgeführt und nun den Gemeinderäten vorgestellt. Die Auswertung zeigt: Eine Brücke ist in gutem Zustand, vier sind befriedigend, sieben gerade noch ausreichend. Zwei sind in kritischem Zustand – nämlich die in Richtung Glashütten beim Hauweg sowie die Brücke am Distelschopf.

Betonsanierung dringend notwendig

Axel Schwenke berichtete, dass bislang noch keine Sanierungsmaßnahmen beauftragt wurden, es handele sich nur um grobe Schätzungen. Als Sofortmaßnahmen wurden Verkehrsregelungen mit Geschwindigkeits- und Gewichtsbeschränkungen beantragt. Der Ingenieur schätzt die Kosten auf rund 115 000 Euro pro Brücke.

Zwei weitere Brücken im Dorfgebiet – bei der Glashüttenstraße 24 und beim Bahnhof – müssen ebenfalls baldmöglichst betonsaniert werden, um diese vor einem weiteren Verfall zu schützen, hieß es in der Sitzung.

Förderanträge müssen gestellt werden

Die Erneuerung der beiden Brücken in Richtung Glashütten und die Betonsanierung der beiden Brücken im Dorf sollen laut Kima nun in Angriff genommen – und für das Gesamtpaket entsprechende Förderanträge gestellt werden. Die Förderung im Ausgleichsstock gründet jedoch auf die Quadratmeterzahl der Brücke, hier gäbe es „Bagatellgrenzen“. Nur die Brücke am Hauweg überschreitet die Bagatellgrenze und sei förderfähig. Kima hofft, dass die weitere Brücke am Distelschopf durch Verbreiterung ebenfalls förderfähig wird: „Wir sollten hier nicht zaudern und die Sanierung im nächsten Jahr in Angriff nehmen“.

Pro Jahr könne eine Gemeinde nur einen Antrag im Ausgleichsstock stellen, für das nächste Jahr war hier die Förderung im Bereich der Grundschule geplant. „Hier haben wir auch keine Eilbedürftigkeit und können die Maßnahmen für die Grundschule noch ein Jahr schieben“, meinte Kima. Eine Entscheidung wird im Laufe des nächsten Jahres getroffen.

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