Hasel Energiesparmaßnahmen umsetzen

Zoë Schäuble

Vorgabe: Die Gemeinde Hasel setzt Einspar-Vorschläge um / Auch Weihnachtsbeleuchtung wird reduziert

Seit dem 1. September werden in den öffentlichen Gebäuden der Gemeinden rund um Schopfheim sukzessive Maßnahmen zur Einsparung von Energie geprüft und umgesetzt. Auch in Hasel soll der Verbrauch gesenkt werden, erklärt Bürgermeister Helmut Kima im Gespräch mit unserer Zeitung.

Von Zoë Schäuble

Hasel. Grundlage hierfür sind die Energiesparverordnungen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz, die ab dem 1. September beziehungsweise dem 1. Oktober umzusetzen sind. Die beiden Verordnungen beinhalten konkrete Maßnahmen zur Energieeinsparung für die kommende Heizperiode und richten sich an die öffentlichen Körperschaften sowie Unternehmen und private Haushalte. Ziel ist es, Gas einzusparen und die Stromverbräuche zu senken.

Temperatur in Gemeindeverwaltung  gedrosselt

In den Bereichen Heizung, Warmwasser, Beleuchtung und Strom setzt die Gemeinde Hasel bereits einige Maßnahmen um, weiß Kima. „Die Temperatur in den Büros der Gemeindeverwaltung haben wir gedrosselt – mit einer gesundheitlich begründeten Ausnahme.“ Dies gelte auch für die Vereinsräume im Bürgerhaus, für das Bauhofgebäude und das Feuerwehrgerätehaus. „Zusätzlich wird dort verschärft darauf geachtet, dass die Aufenthaltsräume außerhalb der Nutzungszeiten nicht beheizt werden“, ergänzt Hasels Bürgermeister.

Auch Warmwasser wird nach Möglichkeit gespart: „Die öffentlichen Gebäude haben nur einen geringen Warmwasserverbrauch – die Toiletten im Bürgerhaus und in der Grundschule haben beispielsweise nur Kaltwasseranschlüsse.“ Im gesamten Bürgerhaus sei lediglich eine Kaltwasserleitung verlegt, dort gebe es folglich keine Warmwasservorratshaltung, erklärt Kima. „Warmwasser wird hier nur bei Bedarf über Durchlauferhitzer aufbereitet.“

Im örtlichen Vereinssport bemüht man sich ebenfalls, die Sparmaßnahmen umzusetzen. In den beiden Umkleideräumen des Tischtennis-Sports gibt es Warmwasser nur nach Bedarf – insbesondere nach den Verbandsspielen sollen die Sportler die Duschen benutzen können.

Die Verordnung schreibt außerdem das Abschalten der nächtlichen Außenbeleuchtung an gemeindlichen Gebäuden, Kirchen und Baudenkmälern vor, lediglich die Sicherheits- und Notbeleuchtung bleibt bestehen. Hier muss Hasel nicht handeln, denn „die Gemeinde hat keine von außen angestrahlte Gebäude“.

Straßenbeleuchtung bereits auf LED umgestellt

Dass die Gemeinde nicht nur aufgrund der Folgen des Ukraine-Kriegs Energie sparen will, ist anhand der Straßenbeleuchtung sichtbar. „Bereits seit dem vergangenen Jahr ist die gesamte Straßenbeleuchtung der Gemeinde auf energiesparende LED-Leuchten umgestellt worden.“

Außerdem hat der Hasler Gemeinderat vor einem Monat beschlossen, dass die Straßenbeleuchtung nachts zwischen zwölf und vier Uhr abgeschaltet wird (wir berichteten).  Diese Nachtabschaltung habe es bereits in früheren Zeiten gegeben, erinnert Kima.

Ganz auf Beleuchtung verzichten wolle die Gemeinde aber nicht. „Auf dem Dorfplatz wird ein beleuchteter Weihnachtsbaum stehen.“ Von den sonst üblichen beleuchteten Weihnachtsbäume im Gemeindesaal und im Foyer des Rathauses sehe man allerdings angesichts der Sparmaßnahmen ab.

Insgesamt sei die Gemeinde bestrebt, den Energieverbrauch zu senken. Mit Photovoltaikanlagen – das Dach des neugebauten Bauhofgebäudes wurde mit einer solchen ausgestattet – wolle man zu einer positiven Energiebilanz beitragen. Für das Dach des Bürgerhauses habe sich bislang kein Anbieter gefunden. Angesichts der Energiepreissteigerungen rechnet Kima nicht damit, dass die Gemeinde durch die Maßnahmen auch Kosten einsparen wird.

Info Energiesparverordnung

Die erste Energiesparverordnung des Bundes gilt seit dem 1. September. Darin ist beispielsweise festgelegt, dass die Raumtemperatur in öffentlichen Gebäuden auf maximal 19 Grad begrenzt wird – wenig genutzte Räume wie Foyers und Flure sollen gar nicht mehr beheizt werden.

Auch in Arbeitsstätten wird die Mindesttemperatur auf 19 Grad abgesenkt. Denkmäler und Gebäude dürfen nicht mehr angestrahlt werden. Und im Einzelhandel müssen die Ladentüren geschlossen bleiben, damit die Heizwärme nicht entweicht. Beleuchtete Werbeanlagen müssen von 22 bis sechs Uhr ausgeschaltet bleiben.

Warmwasser wird dort, wo es lediglich dem Händewaschen dient, abgeschaltet. Die Vorgaben sollen zum 20-Prozent-Einsparziel für diesen Winter beitragen.

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