Hasel „Hirschstüble“ weicht Neubauten

Christoph Schennen
Das „Hirschstüble“ wird demnächst abgerissen. Der Eigentümer hat keinen Nachfolger gefunden. Foto: Christoph Schennen

Gemeinderat: Gremium genehmigt Bau von drei Einfamilienhäusern und einem Carport in Hasel.

Hasel - Der Hasler Gemeinderat hat am Montag zum letzten Mal vor der Kommunalwahl getagt. „Das heißt aber nicht, dass er nicht noch mal in dieser Besetzung zusammenkommen könnte“, so Bürgermeister Helmut Kima zu Beginn der Sitzung. Denn der alte Gemeinderat führe die Geschäfte so lange weiter, bis der neue konstituiert sei. „In der Übergangszeit werden wir aber keine wesentlichen Entscheidungen treffen“, sekundierte Kima.

Der Bürgermeister rief die Bürger dazu auf, ihr Wahlrecht wahrzunehmen. Die Bürger, die ihr Bekenntnis zum Dorf mit einer Kandidatur für den Gemeinderat ausdrückten, hätten es verdient, dass „man ihnen Respekt zollt.“

Der Rat beauftragte einstimmig eine Firma aus Elzach mit der Sanierung von etwa 30 Schachtabdeckungen. „Diese Firma hat das letztes Mal auch schon gemacht“, so Gemeinderat Matthias Feucht. Albert Senger sagte, es müsse darauf geachtet werden, dass es nicht zuviele Baustellen gleichzeitig im Dorf gebe. Das würde den Verkehrsfluss beeinträchtigen. Der Rat erteilte - ebenfalls einstimmig - sein Einvernehmen zu einer Bauvoranfrage einer Bauherrengemeinschaft, die in der Wehrer Straße (hinter dem „Hirschstüble“) drei Einfamilienhäuser mit Garagen und Stellplätzen errichten will. Mit der Zustimmung zum Bauvorhaben geht auch der Abbruch des bestehenden Gebäudes, des Landgasthofs „Hirschstüble“, einher. Es sei schade, so Kima, dass der dortige Gastronom keinen Betriebsnachfolger gefunden habe, aber es sei auch gut, dass drei bauwillige junge Menschen aus dem Dorf dort hinziehen könnten. Das Baugebiet ist als „Dorfmischgebiet“ klassifiziert.

Genehmigt wurde auch die Traufhöhen von 5,50 bis sechs Meter und die Dachneigungen von 32 bis 35 Grad.

Helmut Kima wies daraufhin, dass die Bewohner der drei Einfamilienhäuser die von Tennisplatz ausgehenden Immissionen zu dulden hätten. Bei einem weiteren Antrag auf Baugenehmigung ging es darum, dass ein Bürger neben seinem Wohnhaus im Stülzerbühl einen Carport errichten will, unter den er seinen Wohnwagen stellen will. Der Gemeinderat erteilte einstimmig sein Einvernehmen zu dem Bauantrag und erteilte auch eine Befreiung von der „Abrundungs- und Gestaltungssatzung Stülzerbühl“, weil das Baufenster bei der Baumaßnahme überschritten werden könnte. Bedenken, die Sicht in die Straße „Stülzerbühl“ könne durch den Carport beeinträchtigt sein, seien unberechtigt, so der Bürgermeister. „Die Sicht ist durch den Carport nicht stärker beeinträchtigt wie jetzt mit dem Wohnwagen.“

Gemeinderat Albert Senger wies auf den unzureichenden Parkraum vor der Erdmannshöhle hin. Dort stehen derzeit Baustellenfahrzeuge, und es ist ein Menge Schutt angehäuft worden. Busse mit Besuchern der Erdmannshöhle könnten, wenn die Fahrzeuge nicht anderswo geparkt würden, eventuell keinen Parkplatz finden, befürchtet der Gemeinderat.

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