Hausen. Ein Bürger Im Grien darf um sein Grundstück einen zwei Meter hohen Sichtschutzzaun entlang des Gehweges errichten. Entlang der südlichen Nachbargrenze darf der Zaun aber nur 1,80 Meter hoch sein. Dem Antrag auf Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Rütte“ stimmte der Gemeinderat in seiner Sitzung am Montag einstimmig zu. Der Bebauungsplan „Rütte“ sieht ursprünglich eine abschirmende Bepflanzung von der Außenseite in Höhe von 1,50 Meter für das Wohn- und Mischgebiet vor. Den Bürger stören die Lärm- und Abgasemissionen des Werks- und Berufsverkehrs der gegenüberliegenden Firma.