Ob die 1,8 Prozent Flächenziel mit der Planung erreicht wurden, konnte Wilske auf Nachfrage von Gemeinderat Andreas Raimann nicht sicher sagen: „Mein Bauchgefühl sagt, dass wir das Ziel erreicht haben.“ Die Zahlen seien nicht auf die einzelnen Kommunen runtergebrochen worden. Es handle sich um ein Regionalziel, „entweder wir erfüllen es als Region insgesamt oder erfüllen es insgesamt nicht“, erläuterte der Verbandsvorsitzende. Die vorgesehenen Windkraftanlagen verteilen sich auf der Fläche des Regionalverbands nicht gleichmäßig, sondern sind abhängig von Windertrag und Topografie.
Genehmigung offen
Wichtig zu wissen sei, dass mit der Ausweisung der Vorrangfläche noch kein Windrad genehmigt wurde und das Genehmigungsverfahren ergebnisoffen sei. „Die Hauptwirkung des Regionalplans ist, dass außerhalb dieses Gebietes eben keine Zulässigkeit von Windkraftanlagen besteht“, so Wilske
Für die Festlegung von Photovoltaikfreiflächen seien die Kriterien und Verfahren ähnlich – allerdings gehe es hier nicht direkt ins Genehmigungsverfahren wie bei der Windenergie. Bei der Solarenergie brauche es eine kommunale Bauleitplanung. Das heißt konkret: Änderung des Flächennutzungsplan und Aufstellung eines Bebauungsplans, damit am Ende eine Baugenehmigung erteilt werden kann. Von Seiten der Bürger gab es keine Äußerungen zu den Vorranggebieten und auch der Gemeinderat hatte keine Änderungswünsche. So wurde die Verwaltung beauftrag, eine kenntnisnehmende Stellungnahme zu verfassen.