Hasel Pläne für erneuerbare Energien im Rat

Yvonne Rünzi
Um den möglichen Standort von Freiflächenphotovoltaikanlagen ging es im Hasler Gemeinderat. Foto: Pixabay

Die Fortschreibung des Regionalplans Erneuerbare Energien wurde auch in der Hasler Gemeinderatssitzung vorgestellt. Die Gemeinde ist sowohl bei Windkraft- wie auch Photovoltaikanlagen nur am Rande betroffen.

Im Regionalplan sind für Hasel eine Fläche für Windräder an der nordöstlichen Gemarkungsgrenze zu Schopfheim sowie Vorranggebiete für Photovoltaikanlagen im Südosten und Südwesten der Gemarkung vorgesehen. Der in der Gemeinderatssitzung vorgestellte Plan wurde vom Gremium einstimmig zur Kenntnis genommen.

Der Regionalverband Hochrhein-Bodensee umfasst drei Landkreise (Lörrach, Waldshut-Tiengen und Konstanz) und 92 Kommunen, die sich auf 2756 Quadratkilometer verteilen. Über 700 000 Menschen leben in diesem Bereich, der auch 332 Kilometer EU-Außengrenze – zur Schweiz – und 29 Kilometer Grenzverlauf zu Frankreich aufweist. Die Aufgabe des Regionalverbands ist, die räumliche Entwicklung in ihrem Gebiet planerisch zu gestalten. Ein Mittel hierzu ist die Erstellung eines Regionalplans, der für Behörden verbindliche Ziele und Grundsätze für die räumliche Entwicklung enthält.

Auf Nachfrage von Gemeinderat Klaus Ingelfinger erläuterte der Verbandsvorsitzende Sebastian Wilske, dass der Regionalverband von der Verbandsversammlung geführt wird, deren Mitglieder von den drei Kreistagen gewählt wird.

Wilske berichtete, dass vom Gesetzgeber vorgegeben wurde, dass innerhalb der verschiedenen Regionalverbänden 1,8 Prozent als Vorrangflächen für Windenergie und 0,5 Prozent für Freiflächenphotovoltaikanlagen festgelegt werden soll. „Das bezieht sich auf die gesamte Fläche im Regionalverband, nicht auf die einzelnen Gemeinden“, betonte Wilske. Werden die Maßgaben erreicht, heißt das in puncto Windenergie, dass Anlagen an anderen Stellen ausgeschlossen werden. Werden die 1,8 Prozent nicht erreicht, wäre Windkraft auf allen anderen Flächen möglich. „Dann hieße es Feuer frei, was wir vermeiden wollen“, betont Wilske.

Vorsorgeabstand

Wilske berichtete weiter, dass die Flächen unter Berücksichtigung verschiedener Gesichtspunkte wie Infrastruktur, Stromertrag, Fauna und Flora oder Forst- und Landwirtschaft ausgewählt werden. Ein Vorsorgeabstand zu Siedlungen werde immer eingehalten. Typisch sei, dass die Vorranggebiete auf Gemarkungsgrenzen liegen. Gründe hierfür seien die Topografie und die Besiedlungsstruktur.

Ob die 1,8 Prozent Flächenziel mit der Planung erreicht wurden, konnte Wilske auf Nachfrage von Gemeinderat Andreas Raimann nicht sicher sagen: „Mein Bauchgefühl sagt, dass wir das Ziel erreicht haben.“ Die Zahlen seien nicht auf die einzelnen Kommunen runtergebrochen worden. Es handle sich um ein Regionalziel, „entweder wir erfüllen es als Region insgesamt oder erfüllen es insgesamt nicht“, erläuterte der Verbandsvorsitzende. Die vorgesehenen Windkraftanlagen verteilen sich auf der Fläche des Regionalverbands nicht gleichmäßig, sondern sind abhängig von Windertrag und Topografie.

Genehmigung offen

Wichtig zu wissen sei, dass mit der Ausweisung der Vorrangfläche noch kein Windrad genehmigt wurde und das Genehmigungsverfahren ergebnisoffen sei. „Die Hauptwirkung des Regionalplans ist, dass außerhalb dieses Gebietes eben keine Zulässigkeit von Windkraftanlagen besteht“, so Wilske

Für die Festlegung von Photovoltaikfreiflächen seien die Kriterien und Verfahren ähnlich – allerdings gehe es hier nicht direkt ins Genehmigungsverfahren wie bei der Windenergie. Bei der Solarenergie brauche es eine kommunale Bauleitplanung. Das heißt konkret: Änderung des Flächennutzungsplan und Aufstellung eines Bebauungsplans, damit am Ende eine Baugenehmigung erteilt werden kann. Von Seiten der Bürger gab es keine Äußerungen zu den Vorranggebieten und auch der Gemeinderat hatte keine Änderungswünsche. So wurde die Verwaltung beauftrag, eine kenntnisnehmende Stellungnahme zu verfassen.

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