Hausen im Wiesental 72 Parkplätze für die Ortsmitte

Christoph Schennen
Der Entwurf des Bebauungsplans für die Ortsmitte sieht eine moderate Nachverdichtung vor. Foto: zVg / Gemeinde

Gemeinderat: Gremium billigt Bebauungsplan „Bürgerzentrum“. Plan wird offen gelegt.

Hausen - Till Fleischer (Geoplan Wehr) hat in der Sitzung des Gemeinderats den Entwurf des Bebauungsplans „Bürgerzentrum“ vorgestellt. Das überplante Areal umfasst eine Fläche von zweieinhalb Hektar. „Der Bebauungsplan Ortsmitte geht aus dem Integrierten Entwicklungskonzept Hausen im Wiesental 2030 hervor“, so der Stadtplaner.

Der Bebauungsplanentwurf „Bürgerzentrum“ sieht eine Verkehrsberuhigung an der Hebelstraße und die Schaffung von mehr öffentlichen Stellplätzen vor, zumal der Bedarf in diesem Gebiet vorhanden ist. Es gibt dort die Grundschule, die Sprachheilschule (im ehemaligen Hauptschulgebäude), den Kindergarten und die Festhalle.

Der Entwurf sieht eine fünf Meter breite Fahrbahn in der Hebelstraße vor. Das Straßenverkehrsamt Lörrach hatte eine Breite von 5,50 Meter gefordert. „Begegnungsverkehr ist aber auch bei fünf Meter möglich“, so Fleischer. Zumal die Hebelstraße Tempo 30-Zone ist. „Bei langsamer Geschwindigkeit sind fünf Meter ein angemessener Straßenquerschnitt.“ Wenn sich zwei große Lkw begegnen, müssten sie eben ausweichen. „Es wird in diesem Gebiet aber nicht häufig auftreten, dass sich zwei große Lkw begegnen“, versichert der Stadtplaner.

Plangebiet ausreichend mit Stellplätzen versorgt

Der Plan sieht auch die Erhaltung des Gebäudes Baldersau 5 vor. Es steht unter Denkmalschutz. „Der ursprüngliche Plan war es, das Gebäude abzureißen“, sagte Bürgermeister Martin Bühler. Dann aber habe ein Projektentwickler eine Alternative aufgezeigt, das Gebäude zu erhalten. „Es gehört zudem zu den ortsbildprägenden Objekten“, so der Bürgermeister. Unter Schutz stehen auch die Hebelstraße, die Hebelstraße 28 und die Teichstraße 7.

Wie das Gebäude zukünftig genutzt werde, sei noch unklar, so Till Fleischer. „Es gibt keine konkreten Pläne.“ Denkbar sei eine Nutzung in den Bereichen Tourismus, Fremdenverkehr und Gastronomie.

Der Plan sehe einen verkehrsfreien Zugang zu Kindergarten, den Schulgebäuden und der Festhalle vor. Auch eine „Durchwegung“ in alle Richtungen ist möglich. Neben der Baldersau 5 sieht der Plan ein dreigeschossiges Wohngebäude mit einer Höhe von elf Meter und einem Flachdach vor. Die Traufhöhe solle maximal neun, die Firsthöhe maximal elf Meter betragen. „Im Umfeld gibt es zahlreiche Beispiele für eine solche Geschossigkeit“, so der Stadtplaner. Auch ein weiteres Wohngebäude entlang der Hebelstraße soll entstehen.

Besonders im Fokus stehen auch die öffentlichen Stellplätze. Entlang der Hebelstraße gibt es laut Entwurf 40 Parkplätze, auf dem Sutter-Gelände gibt es noch einmal zwölf Plätze und etwas abseits nahe der Baldersau stehen demnächst 20 Stellplätze zur Verfügung. Insgesamt sind das 72 Plätze. „Die Parkplatz-Situation verbessert sich gegenüber dem jetzigen Zustand“, sagt Fleischer und verweist darauf, dass die Landesbauordnung nur 46 Stellplätze für dieses Gebiet empfiehlt.

Historische Schwermetallbelastung

Georg Kunz (Galaplan Todtnauberg) erläuterte das Vorhaben aus naturschutzrechtlicher Sicht. Durch die vorgesehene Nachverdichtung des Gebiets wird eine Fläche von 0,29 Hektar neu versiegelt (Garten- und Rasenfläche wird entfernt). Zwölf Einzelbäume werden gefällt. Gleichzeitig schafft der Plan eine Pflanzbindung für 41 Einzelbäume und Pflanzgebote für 42 einheimische, hochstämmige Einzelbäume. Die Gemeinde kann durch ein Pflanzgebot den Eigentümer verpflichten, sein Grundstück zu bepflanzen. Die mit Pflanzbindung eingetragenen 41 Einzelbäume sind auf Dauer zu erhalten und bei Abgang neu zu pflanzen.

Das Plangebiet ist als Belastungsgebiet mit geogenen Schwermetallbelastungen (Arsen, Zink, Blei et cetera) klassifiziert. Der anfallende Bodenaushub muss beprobt werden und gegebenenfalls einer ordnungsgemäßen Beseitigung gemäß Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung zugeführt werden.

Die maximal zusätzliche Flächenversiegelung darf 0,29 Hektar nicht übersteigen; Kompensationsmaßnahmen sind aufgrund des Verfahrens (Bebauungspläne der Innenentwicklung) nicht erforderlich.

Das Plangebiet liegt im Wasserschutzgebiet „WSG Tiefbrunnen Hausen“ (Wasserschutzgebietszone III und IIIA). Demnach sind die Vorgaben der Wasserschutzgebietsverordnung einzuhalten. Konkret bedeutet das, dass die Beläge auf Pkw-Stellplätzen und Fußwegen wasserdurchlässig sein müssen.

Auch artenschutzrechtliche Vorgaben werden erfüllt. Reptilien und Amphibien kommen im Gebiet nicht vor, aber Fledermäuse und Vögel.

Abbruch- und Sanierungsarbeiten an Gebäuden sind daher nur von Anfang Dezember bis Ende Februar erlaubt. Im Plangebiet sollen zwei Fledermauskästen angebracht und die Brutstätten der Haussperlinge nach Entfernen wieder errichtet werden.

Der Gemeinderat billigte den Entwurf des Bebauungsplans. Er wird nun nach Bekanntgabe im Amtsblatt für vier Wochen offen ausgelegt werden. Ein Gemeinderat stimmte gegen den Plan.

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