Hausen im Wiesental Bürgermeister Bühler verwaltet Jagdgenossenschaft

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Eine neue Satzung erhält die Jagdgenossenschaft Hausen. Foto: dpa / Patrick Pleul

Gemeinderat Hausen: Gremium stimmt dem neuen Satzungsentwurf zu

Kurz vor der am 1. Dezember stattfindenden Jagdgenossenschaftsversammlung hat der Gemeinderat drei Entscheidungen getroffen. Das Gremium stimmte als Teil der Jagdgenossenschaft dem Entwurf der neuen Jagdgenossenschaftssatzung zu.

Hausen (chs). Sollte die Jagdgenossenschaft am kommenden Mittwoch ihre Verwaltung auf den Gemeinderat übertragen, nimmt das der Gemeinderat an. Dieser beauftragt wiederum den Bürgermeister mit der Verwaltung der Jagdgenossenschaft.

Die Jagdbögen Hausen sind unterteilt in einen 355,61 Hektar (ha) großen gemeinschaftlichen Jagdbezirk, in dem Jagdgenossen die Hege und Pflege des Wildbestands übernehmen, und einen Eigenjagdbezirk, der 150,58 ha groß ist. Als Eigenjagdbezirke bezeichnet man bejagbare Bezirke, die zusammenhängend mindestens eine Größe von 75 ha haben. Die bejagbaren Flächen werden hier von der Gemeinde verpachtet. Außerdem besitzt Hausen noch zwei kleinere Jagdflächen, eine davon wird von Gresgener Jägern bejagt und befindet sich auf deren Gemarkung, eine weitere östlich davon gelegene Fläche ist an Zeller Jäger verpachtet.

Die Satzungsanpassung ist notwendig geworden, weil im letzten Jahr das Jagd- und Wildtiermanagementgesetz Baden-Württemberg (JWMG) geändert wurde. Die Änderungen bewirken, dass die Übertragung der Verwaltung der Jagdgenossenschaft auf den Gemeinderat auf sechs Jahre erfolgt und die Jagdgenossenschaft zuständig ist für die Neuverpachtung des gemeinschaftlichen Jagdbezirks, während der Gemeinderat zuständig ist für die Verlängerung des Pachtvertrages. Der Satzungsentwurf ist mit der Jagdaufsichtsbehörde abgestimmt.

Die Jagdgenossenschaft ist verpflichtet, ein Jagdkataster zu führen und es regelmäßig zu aktualisieren. Im Jagdkataster sind alle Mitglieder der Jagdgenossenschaft mit ihren Grundstücksanteilen am gemeinschaftlichen Jagdbezirk aufgeführt. Laut JWMG übernimmt es „mit der Darstellung der Eigentumsverhältnisse der Jagdgenossen eine wichtige Funktion zur Gewährleistung des grundrechtlichen Eigentumsschutzes.“

Die Mitglieder der Jagdgenossenschaft Hausen, also alle Eigentümer von Grundflächen eines gemeinschaftlichen Jagdbezirkes, auf denen die Jagd ausgeübt werden darf, treffen sich zur nichtöffentlichen Versammlung am Mittwoch, 1. Dezember, um 18 Uhr im Feuerwehrsaal.

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