Hausen im Wiesental Feuerwehr kommt nicht überall durch

Christoph Schennen

Rettungsdienst: Feuerwehr Hausen weist auf zahlreiche verkehrswidrig geparkte Fahrzeuge im Dorf hin.

Hausen - Die Feuerwehr Hausen hat regelmäßig das Problem, dass sie mit ihren größeren Fahrzeugen später als geplant zu ihrem Einsatzort kommt, weil Autos so geparkt werden, dass sie die Einfahrt in einige Straßen des Dorfs versperren. Manche Autos muss sie sogar zur Seite schieben, um an ihnen vorbeifahren zu können.

Bei einer Verkehrsschau verdeutlichte die Feuerwehr und die Gemeindeverwaltung Vertretern vom Landratsamt Lörrach, Regierungspräsidium Freiburg und vom Polizeipräsidium Freiburg die Situation vor Ort.

Ein neuralgischer Punkt ist die Kreuzung Bergwerkstraße / Bühlackerstraße. Wenn Autos auf beiden Straßen zu dicht an der Kreuzung parken, wird es laut Kommandant Bernd Schneider „sehr, sehr eng“ für ein Fahrzeug wie den Gerätewagen Logistik, um von der Bergwerk- in die Bühlackerstraße einzubiegen. „Ein Drehleiterfahrzeug aus Zell oder Schopfheim kommt hier erst recht nicht durch“, sagt Schneider.

Bei einer Demonstrationsfahrt durch das Dorf wurde am Mittwochabend deutlich, vor welcher Herausforderung Feuerwehrfahrzeugfahrer im Einsatzfall stehen. Sie müssen unter Zeitdruck in enge Straßen einbiegen, ohne einen Schaden an dem falsch geparkten Fahrzeugen zu verursachen.

Parkverbotsflächen sollen schraffiert werden

Da Hausen keine Straßenverkehrsbehörde ist, muss eine Anordnung über eine Sperrung oder eine Markierung von Flächen auf den Gemeindestraßen, die anzeigt, wo nicht geparkt werden darf, von der Gemeindeverwaltung Schopfheim getroffen werden. Bürgermeister Martin Bühler hält es darüberhinaus für notwendig, den ruhenden Straßenverkehr in Hausen zu überwachen. Diese Aufgabe will der Bürgermeister dem Ordnungsdienst aus Schopfheim übertragen. Das koste die Gemeinde zwar Geld, sei aber notwendig, so Bühler.

Schwierig ist unter anderem auch die Situation an der Kreuzung Bündtenfeldstraße / Bergwerkstraße, wo die Verwaltung an drei Stellen Markierungen anbringen will, um zu verhindern, dass Autofahrer verkehrswidrig parken. Kommandant Bernd Schneider verweist in diesem Zusammenhang auf die Straßenverkehrsordnung (Paragraf 12.3), die vorschreibt, dass das Parken vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je fünf Meter von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten unzulässig ist.

Auch auf schmalen Straßen kann es mitunter dazu kommen, dass die Fahrbahnbreite auf unter drei Meter sinkt, die Feuerwehr dann langsamer fährt, sich die Fahrtzeit zum Einsatzort verlängert und die Hilfsfrist von 13 Minuten nicht eingehalten werden kann.

Bei einem „kritischen Wohnungsbrand“ soll die Hilfsfrist für die ersteintreffende Einheit mit zehn Funktionen laut „Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren in der Bundesrepublik Deutschland“ (AGBF Bund) neuneinhalb Minuten nicht überschreiten.

Die ORBIT-Studie besagt zudem, dass spätestens 17 Minuten nach Beginn einer Rauchgasintoxikation mit der Reanimation begonnen worden sein muss, um einen Verletzten erfolgreich wiederbeleben zu können.

Durch falsch geparkte Fahrzeuge ist Menschenleben in Gefahr. Daran sollte man immer denken, wenn man aus reiner Bequemlichkeit an Stellen parkt, die als Parkplatz nicht vorgesehen sind.

Nächste Woche will die Feuerwehr eine Befahrung mit ihren Kollegen aus Zell machen, für die es noch schwerer ist, mit ihrer Drehleiter in die Straßen des Dorfes zu kommen.

Umfrage

Heizung

Der Ausbau des Fernwärmenetzes im Landkreis Lörrach nimmt Fahrt auf. Würden Sie, falls möglich, Ihr Haus an das Netz anschließen lassen?

Ergebnis anzeigen
loading