Da Hausen keine Straßenverkehrsbehörde ist, muss eine Anordnung über eine Sperrung oder eine Markierung von Flächen auf den Gemeindestraßen, die anzeigt, wo nicht geparkt werden darf, von der Gemeindeverwaltung Schopfheim getroffen werden. Bürgermeister Martin Bühler hält es darüberhinaus für notwendig, den ruhenden Straßenverkehr in Hausen zu überwachen. Diese Aufgabe will der Bürgermeister dem Ordnungsdienst aus Schopfheim übertragen. Das koste die Gemeinde zwar Geld, sei aber notwendig, so Bühler.
Schwierig ist unter anderem auch die Situation an der Kreuzung Bündtenfeldstraße / Bergwerkstraße, wo die Verwaltung an drei Stellen Markierungen anbringen will, um zu verhindern, dass Autofahrer verkehrswidrig parken. Kommandant Bernd Schneider verweist in diesem Zusammenhang auf die Straßenverkehrsordnung (Paragraf 12.3), die vorschreibt, dass das Parken vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je fünf Meter von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten unzulässig ist.
Auch auf schmalen Straßen kann es mitunter dazu kommen, dass die Fahrbahnbreite auf unter drei Meter sinkt, die Feuerwehr dann langsamer fährt, sich die Fahrtzeit zum Einsatzort verlängert und die Hilfsfrist von 13 Minuten nicht eingehalten werden kann.