Hausen im Wiesental Hebelstiftung tagt separat

Markgräfler Tagblatt
Die Gemeinde muss stets versuchen, Verluste auszugleichen.                                                                                                                                                                                                   Foto: Archiv Foto: Markgräfler Tagblatt

Gemeinderat Hausen: Überörtliche Prüfung der Rechnungsjahre 2010 bis 2015

Die Rechtsaufsichtsbehörde beim Landratsamt hat die Gemeinde Hausen mit dem Eigenbetrieb der kommunalen Wohnbau in den Rechnungsjahren 2010 bis 2015 geprüft.

Hausen (ger). Dies wurde bei der Gemeinderatssitzung mitgeteilt. Auch die Kostendeckungsgrade bei den Einrichtungen Kindergarten, Abwasser, Wasser und Friedhof wurden in Augenschein genommen. Beim Kindergarten sollte, wie berichtet, eine dauerhafte Kostendeckung durch Elternbeiträge von 20 Prozent erreicht werden. Dies gelang nur im Jahr 2013.

„Dienstfahrten-Pauschale ist ausreichend“

Bei den Friedhofsgebühren sollte ein Deckungsgrad von 60 Prozent erreicht werden. Weitere Vorgänge wurden von der Aufsichtsbehörde unter die Lupe genommen. Angeregt wurde die Prüfung der pauschalen Vergütung von Dienstfahrten des Bürgermeisters, da diese mutmaßlich zu niedrig angesetzt war. Bühler meinte hierzu: „Das sehe ich nicht so, die Pauschale ist für die Fahrten hier im Landkreis absolut ausreichend.“

Für den Bereich Feuerwehr sei umgehend eine neue Feuerwehrkostenersatz-Satzung zur Abrechnung von Feuerwehreinsätzen zu erlassen und der Rechtsaufsichtsbehörde anzuzeigen.

Beim Eigenbetrieb Kommunal Wohnbau Hausen wurde ebenfalls Verschiedenes geprüft. Ein Mietpreis von sieben Euro pro Quadratmeter sei sozialverträglich und gerechtfertigt. Die Gemeinde sollte Maßnahmen ergreifen, um Verluste auszugleichen, die ab 2011 entstanden sind.

Auf eine Dokumentationspflicht in den Mietakten wurde hingewiesen.

Tagesordnungspunkte, welche die Hebelstiftung betreffen, sind künftig getrennt zur Gemeinderatssitzung in einer separaten Sitzung mit eigener Tagesordnung und Niederschrift zu behandeln.

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