Hausen - Keinen Einwand hatte der Gemeinderat gegen die Pläne, in der Mitteldorfstraße ein so genanntes Tiny House zu errichten.
Bauen: Bauanfragen dieser Art sind noch Einzelfälle / Standort Mitteldorfstraße
Hausen - Keinen Einwand hatte der Gemeinderat gegen die Pläne, in der Mitteldorfstraße ein so genanntes Tiny House zu errichten.
Tiny Houses, hieß es im Gemeinderat, sind mobile Miniwohnhäuser die, genauso wie übliche Wohnhäuser, eine verkehrsmäßige Erschließung und eine Abwasser- und Wasseranschluss benötigen. Sie bedürfen zudem einer baurechtlichen Genehmigung.
Kaum Rechtssprechung
Das Baugrundstück befindet sich im nichtbeplanten Innenbereich. Laut Paragraf 34 Baugesetzbuch muss sich das Vorhaben deshalb in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. In dem Mischgebiet, das als Standort infrage kommt, befinden sich gewerbliche Gebäude, Wohngebäude, Garagen, Schöpfe und Gartenhäuser. Die verkehrsmäßige Erschließung zum Grundstück und die Anschlüsse an die Abwasser- und Wasserversorgung sind aus der Mitteldorfstraße vorgesehen. Stellplatzflächen sind vorhanden.
Zur Beurteilung, ob sich die Tiny Houses im Innenbereich einfügen, gibt es, bestätigt auch vom Regierungspräsidium, kaum Kriterien und Rechtsprechungen, da diese Wohnform noch neu und relativ unbekannt ist, hieß es in der Sitzung.
Dem Landratsamt Lörrach lagen bisher zwei Bauanträge zu Tiny Houses vor, die genehmigt wurden. Der Bauausschuss hatte dem Vorhaben bereits zugestimmt.
Die Gemeinderäte Klemm, Lederer und Hübschmann fürchten, dass weitere Anträge folgen könnten. Man wolle die Schaffung von Wohnraum grundsätzlich ermöglichen. Allerdings sei die Beurteilung, ob sich das Bauvorhaben in die Umgebung einfügt, schwierig. Es werde daher Wert darauf gelegt, dass mit einer Zustimmung zu diesem Bauvorhaben kein Präzedenzfall geschaffen werde.
Bauanfragen dieser Art sollen jeweils als Einzelfälle betrachtet und entschieden werden. Dem Antrag auf Errichtung eines Tiny Houses wurde am Ende zugestimmt.