Hausen im Wiesental Strafanzeige wegen Baumfällungen

(chs)

Rodung des Brennet-Parks in Hausen hat womöglich ein juristisches Nachspiel.

Hausen - Die Rodung des Brennet-Parks in Hausen hat womöglich ein juristisches Nachspiel. Das Landratsamt Lörrach hat im Dezember eine Strafanzeige gegen die Brennet GmbH, die Eigentümerin der Fläche, gestellt. Die untere Naturschutzbehörde wirft der Immobilienfirma „Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten“ vor (Paragraf 44 Absatz 1 Nummer 3 Bundesnaturschutzgesetz).

Dies sei eine Straftat, so die Behörde. Die amtliche Prüfung habe „starke Hinweise“ auf „artenschutzrechtliche Verbotstatbestände“ ergeben. Das Landratsamt verweist auf die Fällung der Brutbäume der Saatkrähenkolonie. „Saatkrähen sind nach Paragraf 10 Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützt und stehen unter dem Schutz der EG-Vogelschutzrichtlinie“, so das Landratsamt.

Aus dem Brennet-Park-Areal soll ein Baugebiet werden. Ein erster Plan wurde in der jüngsten Gemeinderatssitzung vorgestellt.

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