Hausen Wer in Hausen die Wahl hat

Zoë Schäuble
Am Sonntag wird in der Hausener Turn- und Festhalle ein neuer Bürgermeister gewählt. Foto: Markgräfler Tagblatt/MT

Zur Bürgermeisterwahl in Hausen werden am Sonntag die Hausener an die Wahlurne gebeten, um für einen der drei Kandidaten Jörg Kiefer, Jörg Jost oder Philipp Lotter ihre Stimme abzugeben. Wie die Regularien sind, weiß Hauptamtsleiterin Andrea Kiefer.

Wer soll Bürgermeister Martin Bühler als Gemeindeoberhaupt im Hausener Rathaus beerben? „Gute Chancen haben sie alle“, prognostiziert Hausens Hauptamtsleiterin Andrea Kiefer.

Für das Amt haben die Hausener am Sonntag, 2. April, die Wahl zwischen dem 49-jährigen Industriekaufmann Jörg Kiefer, dem 56-jährigen Rechnungsamtsleiter Jörg Jost und dem 35-jährigen Verwaltungsfachmann Philipp Lotter.

1837 wahlberechtigte Bürger können in der Turn- und Festhalle in Hausen am Sonntag zwischen 8 und 18 Uhr ihr Kreuzchen setzen.

Briefwahl möglich

Auch die Briefwahl ist möglich. Den Wahlschein können Hausener, die nicht im Wahllokal erscheinen können oder wollen, aber dennoch wählen wollen, noch bis Freitag beantragen. „Bislang haben 300 der 1837 Wahlberechtigten Briefwahl beantragt“, berichtet Kiefer.

Wahlberechtigt ist, wer mindestens 16 Jahre alt ist, die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzt und seit mindestens drei Monaten seinen Hauptwohnsitz in der Gemeinde Hausen hat. Um den Ablauf im Wahllokal zu beschleunigen, sollten die Wähler ihre Wahlberechtigung und ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) mitbringen.

Ergebnis am Abend

„Wir rechnen zwischen 18.45 und 19 Uhr mit einem Ergebnis“, gibt die Hauptamtsleiterin Auskunft. Insgesamt 20 Personen, darunter Hausener Gemeinderäte und Verwaltungsmitarbeiter, sind als Wahlhelfer im Einsatz.

Die Bürgermeisterwahl im ersten Wahlgang für sich entscheiden kann derjenige Kandidat, der mehr als 50 Prozent der Stimmen erhält. Kiefer: „Es stehen drei wirklich gute Kandidaten zur Wahl“ – gerade deshalb gehe die Gemeinde von einem Kopf-an-Kopf-Rennen aus und rechne eher nicht mit einem Ergebnis im ersten Wahlgang, meint Kiefer.

Zweiter Wahlgang

Falls am Sonntagabend noch kein neues Gemeindeoberhaupt feststehen sollte, ist am Sonntag, 16. April, ein zweiter Wahlgang.

Dazu könnten sich dann auch noch weitere Bewerber zur Wahl stellen – die Frist für die Einreichung weiterer Bewerbungen dauert von Montag, 3. April, bis Mittwoch, 5. April, 18 Uhr. Anschließend müsste dann der Wahlausschuss erneut in Klausur gehen und die Zulässigkeit der Bewerbungen prüfen.

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