In Lörrach ereigneten sich die Taten Anklage vor Gericht: versuchte Tötung und gefährliche Körperverletzung

Markus Adler
Das Freiburger Gericht hat vier Verhandlungstage für den Sachverhalt angesetzt (Symbolfoto). Foto: Pixabay

Der Angeklagte hat einem Mann Pfefferspray ins Gesicht gesprüht und einen anderen mit einem Taschenmesser verletzt. Der Beschuldigte räumte die Taten ein.

Ein 33-jähriger Mann aus Grenzach-Wyhlen steht seit Dienstag vor der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Freiburg. Die Anklage: versuchte Tötung und gefährliche Körperverletzung. In einer von seinem Verteidiger verlesenen Erklärung räumte er am ersten Verhandlungstag beide Taten ein.

Die Taten

Tat Nummer eins ereignete sich im Februar 2023 in der S 5 zwischen Lörrach und Weil am Rhein am Haltepunkt Dammstraße. Laut Anklageschrift habe sich der Beschuldigte gegen eine Belästigung und Beleidigung seiner Lebensgefährtin durch einen anderen Mann zur Wehr gesetzt, in dem er ein Taschenmesser mit einer zehn Zentimeter langen Klinge gezogen sowie ausgeklappt und dem Mann schließlich Pfefferspray ins Gesicht gesprüht habe.

Tat Nummer zwei war der weit gravierendere Vorfall im März 2023. Dabei kam es zu einem Streit zwischen dem Geschädigten und dem Beschuldigten in der Lörracher Grabenstraße. Wie aus der schriftlichen Erklärung des Verteidigers hervorging, sei es dabei um Schulden von 50 Euro aus einem Cannabisverkauf gegangen, die er nicht beglichen hatte. Laut Anklageschrift versetzte der Geschädigte dem 33-Jährigen einen Kopfstoß, der daraufhin sein Taschenmesser zog und ihm laut der Erklärung des Verteidigers „in den Bauch stach“.

Der Verteidiger sagte laut der Erklärung vor Gericht, der Beschuldigte habe keine Absicht gehabt, den Geschädigten zu töten und habe danach sofort die Flucht ergriffen. Laut Anklageschrift erlitt das Opfer eine etwa zehn Zentimeter große Schnittwunde, die Klinge verfehlte jedoch wichtige Organe – der Angriff verlief nicht tödlich.

Der Beschuldigte

Den Vormittag verbrachte das Gericht damit, die persönlichen Verhältnisse des Beschuldigten aufzuarbeiten. Er hatte mit 14 Jahren die Schule abgebrochen und sei „danach auf die falsche Spur geraten“, wie der Beschuldigte selbst vor Gericht ausführte. Sein Vater habe selbst eine Drogenabhängigkeit hinter sich und verließ die Mutter nach zwei Jahren, sagte er. Mit seinen beiden älteren Brüder sei er ohne Vater aufgewachsen.

Die Drogen

Der 33-Jährige hat nach eigener Darstellung sein Leben völlig umgekrempelt und einen kalten Entzug gemacht, um von den Drogen wegzukommen. Nach den beiden Vorfällen habe seine Lebensgefährtin, die auch Mutter seiner beiden Söhne (drei und sechs Jahre alt) sei, ihm klar gemacht, dass er seine Sucht in den Griff bekommen müsse. Er hat eine ambulante Therapie begonnen, arbeitet bei einem Leiharbeitsbetrieb auf dem Bau in der Schweiz und war bei einem „Drogen-Screening“-Termin ohne labormäßige Auffälligkeiten.

Der Angeklagte sagte, er habe zwischen seinem 16. und 31. Lebensjahr unterschiedliche Rauschmittel konsumiert – Cannabis, Alkohol, Amphetamine, zeitweise Kokain und Benzodiazepine (Schlaf- und Beruhigungsmittel). Anfangs habe er noch arbeiten können, aber als Zimmermann „könne man so nicht aufs Dach“. Er fing dreimal eine Lehre an, brach sie jedes Mal wegen seiner Suchtprobleme ab und bekam sein Leben nicht dauerhaft in den Griff. Das möchte er nun ändern, sagte er vor Gericht. Er wolle sein Leben ordnen und habe mehrere Anläufe gebraucht, „um aufzuhören“. Das Freiburger Gericht hat insgesamt vier Verhandlungstage angesetzt, um den Sachverhalt zu klären (wir berichten noch).

  • Bewertung
    1

Umfrage

Donald Trump

Präsident Donald Trump hat die US-Militärhilfen ausgesetzt, bis der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj „den Fokus auf Frieden“ legt, wie es aus dem Weißen Haus  heißt. Was halten Sie davon?

Ergebnis anzeigen
loading